Eine ganze Reihe Auszahlungen konnte noch nicht vorgenommen werden, da kein Antrag eingereicht wurde bzw. keine Bankverbindung vorliegt. Gegen ein formloses Schreiben (A4) mit Angabe der Anteilszahl, Bankverbindung, Datum, Name und Angabe der Liegenschaft kann bis 31.12.24 noch eine Überweisung erfolgen, danach erlischt der Anspruch.
Bitte sprechen Sie gegebenenfalls auch andere Mitglieder der Waldgenossenschaft an, die der Gemeindebote nicht erreicht hat. Fragen gerne unter 901032.