Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit, Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden eingegangenen Anregungen und Bedenken wurden vom Marktgemeinderat des Marktes Pressig in der Sitzung am 17. Dezember 2024 behandelt. Nach diesem Abwägungsbeschluss werden die Planungsunterlagen überarbeitet; eine verfahrensmäßige Abdeckung der Änderungen ist nicht erforderlich.
Die Änderung des Flächennutzungsplanes wird festgestellt.
Aufgrund des § 34 Abs. 4 Nr. und Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 Nr. 394), in Verbindung mit Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung-GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. 1998, S. 796), zuletzt geändert durch §§ 2, 3 des Gesetzes vom 24. Juli 2023 (GVBl. S. 385, 586), erlässt der Markt Pressig folgende
Ergänzungssatzung:
§ 1
Die Grenzen der Ergänzungssatzung für den Gemeindeteil Marienroth werden gemäß den im Plan Maßstab 1:1.000 ersichtlichen Darstellungen festgesetzt. Der Plan mit seinen weiteren Bestimmungen, gefertigt vom Ingenieurbüro IVS, in der Fassung vom 6. Mai 2024, geändert am 24. September 2024 und am 17. Dezember 2024 ist Bestandteil dieser Satzung.
§ 2
Der Markt Pressig legt für den Gemeindeteil Marienroth die Grenzen für im Zusammenhang bebaute Gebiete fest und bezieht einzelne Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebauten Gebiete ein, da die einbezogenen Flächen durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereichs entsprechend geprägt sind.
§ 3
Diese Satzung tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft. Sie kann im Rathaus des Marktes Pressig eingesehen werden.
Pressig, den 17. Januar 2025
Markt Pressig