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Amtsblatt für den Markt Pressig mit den Gemeindeteilen
Ausgabe 10/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan für das Sondergebiet Photovoltaik „Heimatenergie Haßlachtal Pressig 1“, Gemarkung Förtschendorf sowie Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Pressig

hier: Beschluss zur Billigung und öffentlichen Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat des Marktes Pressig hat in seiner Sitzung am 25.06.2024 die Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Sondergebiet Photovoltaik – „Heimatenergie Haßlachtal Pressig 1“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Bisher war der überplante Bereich als Fläche für die Landwirtschaft berücksichtigt. Der Geltungsbereich der Bauleitplanung beinhaltet folgende Grundstücke:

Gemarkung FÖRTSCHENDORF

132 (Teilfläche) / 144 / 156 (Teilfläche) / 168 / 173 (Teilfläche) / 176 / 197 / 198 / 199 / 200 / 201 / 202 / 203 / 243 (Teilfläche)

Die Grundstücke liegen im bauplanungsrechtlichen Außenbereich in ca. 3500 m Entfernung nordöstlich des Zentrums des Gemeindeteiles Rothenkichen sowie ca. 5000 m nordöstlich entfernt des Ortszentrums von Pressig.

Im wirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde ist der zu überplanende Bereich hauptsächlich als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.

In der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 29.04.2025 wurden die Entwurfsplanungen gebilligt und beschlossen diese gem. § 3 Abs. 2 BauGB frühzeitig öffentlich auszulegen. Die Entwurfsplanungen mit Datum vom 31.03.2025 samt Entwurf der Begründung mit gleichem Datum, wurde vom Ingenieurbüro IBW, Schillerstraße 33, 95346 Stadtsteinach erstellt.

Diese Unterlagen zur Bauleitplanung liegen zu jedermanns Einsicht in der Zeit vom

12.05.2025 bis einschließlich 11.06.2025

im Rathaus des Marktes Pressig, Zimmer Nr. 15 im 1.OG, während der üblichen Dienstzeiten aus. Diese sind wie folgt:

Öffnungszeiten:

Mo. bis Fr.

08:00 – 12:00 Uhr

zusätzlich Donnerstags

13:30 – 18:00 Uhr

Weiterhin sind auch Einsichtnahmen außerhalb der Öffnungszeiten möglich. Bitte um telefonische Terminabstimmung unter 09265/990-0.

Nach § 3 Abs. 1 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) in Verbindung mit § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf des Bebauungsplanes sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes durch Veröffentlichung im Internet unter der Internet-Adresse des Marktes Pressig unter: www-pressig.de/wohnen-bauen-wirtschaft/bauleitplaene und das zentrale Internetportal des Freistaates Bayern (Bauleitplanung Bayern) unter der Internet-Adresse www.bauleitplanung.bayern.de ausgelegt. Die Öffentlichkeit kann sich dort über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich in innerhalb der o.g. Frist äußern.

Während des genannten Zeitraums können Stellungnahmen elektronisch übermittelt, aber auch auf anderem Wege (schriftlich oder mündlich zur Niederschrift) bei der Gemeinde abgegeben werden. Es besteht während der genannten Dienstzeiten im Rathaus Gelegenheit zur Niederschrift der Äußerung sowie zur Erörterung der Planung.

Wird eine öffentliche Erörterung über Ziele und Zweck der Planung von einer größeren

Anzahl von Bürgern gewünscht, wird der Termin für die öffentliche Veranstaltung in gleicher Weise durch den Anschlag an den Amtstafeln und im Amtsblatt bekannt gemacht.

Da das Ergebnis der Behandlung der Anregungen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht (Datum des Posteingangs bei der Gemeinde) abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanungen unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitplanungen nicht von Bedeutung ist.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Bayerischen Datenschutzgesetz (BayDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls ausliegt.

Derzeit liegen folgende Arten umweltbezogener Informationen vor:

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die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt,

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umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt,

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der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Abwässern,

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die Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie,

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die Darstellungen von Landschaftsplänen.

Folgende Arten sonstiger Informationen sind verfügbar:

Markt Pressig
Gez. Stefan Heinlein, 1. Bürgermeister