Der Markt Pressig erlässt aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes folgende
Satzung
zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung
vom 30.04.2013:
| 1. | § 9a erhält folgende Fassung: |
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| „Die Grundgebühr wird für jeden Grundstücksanschluss erhoben. Die Grundgebühr beträgt für jeden Grundstücksanschluss 65,00 €/Jahr.“ |
| 2. | § 10 Abs. 1 Satz 2 erhält folgende Fassung: |
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| „Die Gebühr beträgt 3,34 € pro Kubikmeter Abwasser.“ |
§ 1 Ziff. 1 und 2 der Änderungssatzung treten am 01.07.2023 in Kraft.