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Amtsblatt für den Markt Pressig mit den Gemeindeteilen
Ausgabe 13/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Sechste Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS)

Der Markt Pressig erlässt aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes folgende

Satzung

zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung

vom 30.04.2013:

§ 1

1.

§ 9a erhält folgende Fassung:

„Die Grundgebühr wird für jeden Grundstücksanschluss erhoben. Die Grundgebühr beträgt für jeden Grundstücksanschluss 65,00 €/Jahr.“

2.

§ 10 Abs. 1 Satz 2 erhält folgende Fassung:

„Die Gebühr beträgt 3,34 € pro Kubikmeter Abwasser.“

§ 2

§ 1 Ziff. 1 und 2 der Änderungssatzung treten am 01.07.2023 in Kraft.

Pressig, den 15.06.2023
MARKT PRESSIG
gez.
Heinlein
1. Bürgermeister