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Amtsblatt für den Markt Pressig mit den Gemeindeteilen
Ausgabe 13/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Sechste Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS)

Der Markt Pressig erlässt aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes folgende

Satzung

zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung

vom 24.07.2012:

§ 1

1.

§ 9a Abs. 2 erhält folgende Fassung:

„Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Dauerdurchfluss

bis

5 m³/h

60,00 €/Jahr

bis

10 m³/h

80,00 €/Jahr

bis

20 m³/h

110,00 €/Jahr

bis

30 m³/h

140,00 €/Jahr

über

30 m³/h

165,00 €/Jahr

2.

§ 10 Abs. 1 Satz 2 erhält folgende Fassung:

„Die Gebühr beträgt 2,36 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers.“

3.

§ 10 Abs. 3 Satz 1 erhält folgende Fassung:

„Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet, beträgt die Gebühr 2,50 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers.

§ 2

§ 1 Ziff. 1, 2 und 3 der Änderungssatzung treten am 01.07.2023 in Kraft.

Pressig, den 15.06.2023
MARKT PRESSIG
gez.
Heinlein
1. Bürgermeister