Der Markt Pressig erlässt aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes folgende
Satzung
zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung
vom 24.07.2012:
1. § 10 Abs. 1 Satz 2 erhält folgende Fassung:
„Die Gebühr beträgt 2,47 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers.“
2. § 10 Abs. 3 Satz 1 erhält folgende Fassung:
„Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet, beträgt die Gebühr 2,80 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers.
§ 1 Ziff. 1 und 2 der Änderungssatzung treten am 01.07.2026 in Kraft.