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Amtsblatt für den Markt Pressig mit den Gemeindeteilen
Ausgabe 15/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

zur

Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung

(BGS-WAS)

Der Markt Pressig erlässt aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes folgende

Satzung

zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung

vom 24.07.2012:

§ 1

1. § 10 Abs. 1 Satz 2 erhält folgende Fassung:

„Die Gebühr beträgt 2,47 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers.“

2. § 10 Abs. 3 Satz 1 erhält folgende Fassung:

„Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet, beträgt die Gebühr 2,80 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers.

§ 2

§ 1 Ziff. 1 und 2 der Änderungssatzung treten am 01.07.2026 in Kraft.

Pressig, den 22.06.2026
MARKT PRESSIG
Gez.
Heinlein
1. Bürgermeister