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Amtsblatt für den Markt Pressig mit den Gemeindeteilen
Ausgabe 19/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Auf Grund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Markt Pressig folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird

hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  8.662.200 €

und

im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  6.346.300 €

ab.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und

Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf  —  2.184.000 €

festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)  —  330 v.H.

b)

für die Grundstücke (B)  —  330 v.H.

2.

Gewerbesteuer  —  320 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung

von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf  —  1.443.700 €

festgesetzt.

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2024 in Kraft.

Markt Pressig
Stefan Heinlein
Erster Bürgermeister

Das Landratsamt Kronach hat als Rechtsaufsichtsbehörde mit Bescheid vom 01.08.2024

(Az. 20-941/24) die Zustimmung zur Haushaltssatzung und den dazugehörenden Anlagen erteilt. Der Haushaltsplan wird vom Tage der Herausgabe dieses Mitteilungsblattes eine Woche lang in der Kämmerei des Marktes Pressig, Hauptstr. 16 (Rathaus), Zimmer 5 im EG, während der allgemeinen Dienststunden gemäß Art. 65 Abs. 3 der Gemeindeordnung öffentlich aufgelegt. Darüber hinaus liegen die Haushaltssatzung und die dazugehörenden Anlagen für die Dauer ihrer Gültigkeit in der genannten Geschäftsstelle zur Einsicht bereit.

Pressig, 01.08.2024
gez.
H e i n l e i n
1. Bürgermeister