Auf Grund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Markt Pressig folgende Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird
hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit — 8.662.200 €
und
im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit — 6.346.300 €
ab.
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf — 2.184.000 €
festgesetzt.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | |
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| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) — 330 v.H. |
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| b) | für die Grundstücke (B) — 330 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer — 320 v.H. | |
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung
von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf — 1.443.700 €
festgesetzt.
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2024 in Kraft.
Das Landratsamt Kronach hat als Rechtsaufsichtsbehörde mit Bescheid vom 01.08.2024
(Az. 20-941/24) die Zustimmung zur Haushaltssatzung und den dazugehörenden Anlagen erteilt. Der Haushaltsplan wird vom Tage der Herausgabe dieses Mitteilungsblattes eine Woche lang in der Kämmerei des Marktes Pressig, Hauptstr. 16 (Rathaus), Zimmer 5 im EG, während der allgemeinen Dienststunden gemäß Art. 65 Abs. 3 der Gemeindeordnung öffentlich aufgelegt. Darüber hinaus liegen die Haushaltssatzung und die dazugehörenden Anlagen für die Dauer ihrer Gültigkeit in der genannten Geschäftsstelle zur Einsicht bereit.