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Amtsblatt für den Markt Pressig mit den Gemeindeteilen
Ausgabe 20/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Bauleitplanung

Um die städtebauliche Entwicklung und Ordnung zu lenken und zu leiten, beschließt der Marktgemeinderat gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das Sondergebiet Photovoltaik „Heimatenergie Hasslachtal Pressig I“.

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes umfasst Grundstücke bzw. Teilflächen (TF) folgender Grundstücke der Gemarkung Förtschendorf:

Flur-Nr.

Erläuterung

Flur-Nr.

Erläuterung

132

TF

173

TF

144

176

152

197

156

198

162

199

163

200

168

201

170

202

171

203

sowie folgendes Grundstück der Gemarkung Rothenkirchen:

Flur-Nr.

Erläuterung

243

TF

Das Gebiet ist im Lageplan vom 17.06.2024 mit dem dafür vorgesehenen Planzeichen abgegrenzt worden. Die Verwaltung wird beauftragt, das weitere Verfahren durchzuführen.

Pressig, den 27.09.2024

Stefan Heinlein

Erster Bürgermeister