Sehr geehrte Damen und Herren,
im Rahmen der turnusmäßigen Überprüfung der Bodenschätzungs-ergebnisse werden ab dem 16.10.2023 in den Gemarkungen Pressig, Posseck und Rothenkirchen Bodenschätzungsarbeiten durchgeführt. Mit der Durchführung der Außendienstarbeiten sind die amtlich landwirtschaftliche Sachverständige und der vermessungstechnische Beamte des Finanzamts Kulmbach, sowie ehrenamtliche Bodenschätzer beauftragt. Nach §11 BodSchätzG sind einzelne Bodenflächen nachzuschätzen, deren natürliche Ertragsbedingungen sich wesentlich und nachhaltig verändert haben oder deren Nutzungsart sich nachhaltig geändert hat. Im Rahmen der Nachschätzung werden.
Flächen ausgeschieden, die nicht mehr zur landwirtschaftlichen Nutzung gehören. Bisher nicht einer Bodenschätzung unterliegende Flächen, für die sich jetzt eine landwirtschaftliche Nutzung ergibt, werden erfasst. Zielsetzung ist ein möglichst aktueller Stand des Liegenschaftskatasters als Grundlage einer zeitnahen Bewertung. Nach §15 BodSchätzG sind die Eigentümer und Nutzungsberechtigten der durch die Bodenschätzungsarbeiten betroffenen Grundstücke verpflichtet, den mit den örtlichen Arbeiten Beauftragten jederzeit das Betreten der Grundstücke zu gestatten.
Die für Zwecke der Bodenschätzung als notwendig erachteten Maßnahmen, wie das Bohren mit dem Erdbohrstock und kleinere Aufgrabungen, sind zuzulassen. Ein Anspruch auf Schadensersatz besteht nicht.
Ich bitte die Durchführung der Überprüfungs- und Nachschätzungs-arbeiten kurzfristig in geeigneter Weise ortsüblich (z.B. Aushang Ortstafel) bekannt zu geben.
Datenschutzhinweis:
Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten in der Steuerverwaltung und über Ihre Rechte nach der
Datenschutz-Grundverordnung sowie über Ihre Ansprechpartner in Datenschutzfragen entnehmen Sie bitte dem allgemeinen
Informationsschreiben der Finanzverwaltung. Dieses Informationsschreiben finden Sie unter www.finanzamt.de (unter der
Rubrik „Datenschutz“) oder erhalten Sie bei ihrem Finanzamt.