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Amtsblatt für den Markt Pressig mit den Gemeindeteilen
Ausgabe 22/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Bauleitplanung

Bekanntmachung über die Durchführung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die Änderung des Flächennutzungsplanes und den Erlass einer Ergänzungssatzung im Gemeindeteil Marienroth, Markt Pressig

Um die städtebauliche Entwicklung zu leiten, beschloss der Marktgemeinderat die Änderung des Flächennutzungsplanes und den Erlass einer Ergänzungssatzung im Gemeindeteil Marienroth. Für das Verfahren wird die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Die zur Durchführung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmten Entwürfe umfassen Grundstücke bzw. Teilflächen von Grundstücken folgender Flur-Nummern der Gemarkung Marienroth:

Die Grundstücke befinden sich in Privatbesitz; die Straßengrundstücke sind im Eigentum des Marktes Pressig.

Innerhalb des Geltungsbereiches des Ergänzungssatzung befindet sich kein Gebäudebestand.

In der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 24. September 2024 wurden die Planentwürfe gebilligt. Das Gebiet der Ergänzungssatzung besitzt eine Größe von etwa 0,4 Hektar. Der Geltungsbereich sowie die Lage im Gemeindegebiet sind aus untenstehenden nicht maßstäblichen Lageplänen ersichtlich.

Mit der Ausarbeitung der Pläne und der Durchführung des Verfahrens ist das Ingenieurbüro IVS aus Kronach beauftragt.

Die gebilligten und zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmten Entwürfe der Änderung des Flächennutzungsplanes und der Ergänzungssatzung für den Gemeindeteil Marienroth in der Fassung vom 24. September 2024, können im Zeitraum

vom 4. November bis 6. Dezember 2024

während der allgemeinen Dienststunden der Verwaltung

Montag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Dienstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Mittwoch von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

und von 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr

Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

im Rathaus des Marktes Pressig, Hauptstraße 16, von jedermann eingesehen werden.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung sowie die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind während der Beteiligung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB in das Internet auf der Seite des Marktes Pressig eingestellt und können unter der Adresse https://www.pressig.de eingesehen und abgerufen werden.

Während der Beteiligung können Stellungnahmen bei der Verwaltung vorgebracht werden.

Da das Ergebnis der Behandlung der Anregungen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Pläne nicht von Bedeutung ist.

Folgende umweltrelevante Informationen sind verfügbar:

In Punkt 5. der Begründung zur Ergänzungssatzung wird der allgemeine Zustand des Gebietes beschrieben und in Punkt 85. der Begründung das Freiflächenkonzept skizziert. In Punkt 12.3. der Begründung werden die durch die Planung berührten Belange des Umweltschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege skizziert. Die Auswirkungen auf die zu berücksichtigenden Schutzgüter werden im Umweltbericht gemäß § 2a BauGB erörtert.

Wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen liegen mit aus und können ebenfalls eingesehen werden. Es sind zu den nachfolgend genannten Schutzgütern folgende umweltbezogene Informationen verfügbar:

1. Bayerischer Bauernverband, Geschäftsstelle Kronach-Bayreuth-Kulmbach, Schreiben vom 8. Juli 2024:

2. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Coburg-Kulmbach, E-Mail vom 11. Juli 2024

3. Landratsamt Kronach, E-Mail vom 22. Juli 2024:

4. Regierung von Oberfranken, Bayreuth, E-Mail vom 24. Juli 2024:

5. Wasserwirtschaftsamt Kronach, Schreiben vom 26. Juli 2024:

Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) im Rahmen dieses Verfahrens nicht durchgeführt wird. Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Hinweis zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Bayerischen Datenschutzgesetz (BayDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Pressig, den 18.11.2024

Stefan Heinlein  —  (Dienstsiegel)

Erster Bürgermeister