Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan für das Sondergebiet Photovoltaik „Heimatenergie Haßlachtal Pressig 1“, Gemarkung Förtschendorf sowie Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Pressig
hier: Bekanntmachung des Änderungs- / und Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB und Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Der Marktgemeinderat des Marktes Pressig hat in seiner Sitzung am 25.06.2024 die Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Sondergebiet Photovoltaik – „Heimatenergie Haßlachtal Pressig 1“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Bisher war der überplante Bereich als Fläche für die Landwirtschaft berücksichtigt. Der Geltungsbereich der Bauleitplanung beinhaltet folgende Grundstücke:
Gemarkung FÖRTSCHENDORF 132 (Teilfläche), 144, 152,156, 162, 163, 168, 170, 171, 173 (Teilfläche), 176, 197, 198, 199, 200, 201, 202, 203, 243 (Teilfläche)
Die Grundstücke liegen im bauplanungsrechtlichen Außenbereich in ca. 3500 m Entfernung nordöstlich des Zentrums des Gemeindeteiles Rothenkichen sowie ca. 5000 m nordöstlich entfernt des Ortszentrums von Pressig.
Im wirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde ist der zu überplanende Bereich hauptsächlich als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.
In der Sitzung des Marktgemeinderates 22.10.2024 wurden die Vorentwurfsplanungen gebilligt und beschlossen diese gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig öffentlich auszulegen. Die Vorentwurfsplanungen mit Datum vom 09.09.2024 samt Vorentwurf der Begründung mit gleichem Datum, wurde vom Ingenieurbüro IBW, Schillerstraße 33, 95346 Stadtsteinach erstellt.
Diese Unterlagen zur Bauleitplanung liegen zu jedermanns Einsicht in der Zeit vom 11.11.2024 bis einschließlich 12.12.2024
im Rathaus des Marktes Pressig, Zimmer 16 im 1. OG während der üblichen Dienstzeiten aus. Diese sind wie folgt:
Mo.-Fr. von 08:00-12:00 Uhr
Donnerstags zusätzlich 13:30-18:00 Uhr
Weiterhin sind auch Einsichtnahmen außerhalb der Öffnungszeiten möglich. Bitte um telefonische Terminabstimmung unter info@pressig.de oder 09265/990-0.
Nach § 3 Abs. 1 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) in Verbindung mit § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf des Bebauungsplanes sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes durch Veröffentlichung im Internet unter der Internet- Adresse des Marktes Pressig unter: www.pressig.de/wohnen-bauen- wirtschaft/bauleitplaene und das zentrale Internetportal des Freistaates Bayern (Bauleitplanung Bayern) unter der Internet-Adresse www.bauleitplanung.bayern.de ausgelegt. Die Öffentlichkeit kann sich dort über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich in innerhalb der o.g. Frist äußern.
Während des genannten Zeitraums können Stellungnahmen elektronisch übermittelt, aber auch auf anderem Wege (schriftlich oder mündlich zur Niederschrift) bei der Gemeinde abgegeben werden. Es besteht während der genannten Dienstzeiten im Rathaus Gelegenheit zur Niederschrift der Äußerung sowie zur Erörterung der Planung.
Wird eine öffentliche Erörterung über Ziele und Zweck der Planung von einer größeren Anzahl von Bürgern gewünscht, wird der Termin für die öffentliche Veranstaltung in gleicher Weise durch den Anschlag an den Amtstafeln und im Amtsblatt bekannt gemacht.
Da das Ergebnis der Behandlung der Anregungen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht (Datum des Posteingangs bei der Gemeinde) abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanungen unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitplanungen nicht von Bedeutung ist.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Bayerischen Datenschutzgesetz (BayDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls ausliegt.