Die neue Wasserschutzgebietsverordung (Nr. 27-642/2-117/04) ist im Kreisamtsblatt Nr. 28/2025 des Landkreises Kronach bekannt gemacht worden und ist demnach seit 19.08.2025 in Kraft getreten. Darauf möchten wir hiermit hinweisen.
Das Wasserschutzgebiet hat sich in seiner Gebietskulisse verändert bzw. vergrößert und es gilt nun auch ein neuer Schutzkriterienkatalog, der u.a. eine Ausbringung von Gülle der Schutzgebietszone II untersagt. Die Schutzgebietskarten sowie der aktuelle Kriterienkatalog können zu den allgemeinen Dienststunden im Rathaus, Zimmer 16, eingesehen werden.