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Amtsblatt für den Markt Pressig mit den Gemeindeteilen
Ausgabe 25/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Der Markt Pressig erlässt aufgrund von Art. 2 und 8 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes und Art. 20 des Kostengesetzes folgende

Änderungssatzung

zur Friedhofsgebührensatzung (FGS).

§ 1

§ 4 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

„Die Grabnutzungsgebühr beträgt pro Jahr für

a) ein Einzelgrab

26,00 €,

b) ein Urnengrab

26,00 €,

c) ein Familiengrab mit zwei Grabstellen

42,00 €,

d) ein Familiengrab mit drei Grabstellen

60,00 €,

e) Grüfte

90,00 €,

f) Ein Kindergrab

15,00 €.“

§ 4 Abs. 4 erhält folgende Fassung:

Die Gebühr für das Verbringen von Urnen in Gräber nach Abs. 1 a.), c.), d.), e.) und f.) beträgt das 20-fache der Jahresgebühr für ein Urnengrab. Die Gebühr für ein Urnenwiesen- oder Urnenfeldgrab beträgt für die Dauer der Ruhezeit pauschal 950,00 €. Darin enthalten sind die Kosten für die Grabplatte und deren Beschriftung.

Stelen in den Urnenfeldern sind optional und nicht in der Grabnutzungsgebühr enthalten, diese sind eigenverantwortlich auf eigene Kosten zu besorgen.

§ 2

Die Änderungssatzung tritt am 01.01.2025 in Kraft.

Pressig, den 27.11.2024

MARKT PRESSIG

Heinlein
1.Bürgermeister