Der Markt Pressig erlässt aufgrund Art. 28 Abs. 4 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) folgende
Änderungssatzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren:
Unter der Anlage - Punkt 1. Fahrzeug wird folgender Wortlaut geändert:
| Fahrzeug | Streckenkosten | Ausrückestunden-kosten |
| Tragkraftspritzenanhänger | 0,75 € | 10,23 € |
| Ölschadenanhänger | 0,75 € | 15,34 € |
| Mehrzweckfahrzeug, | ||
| Mannschaftstransportfahrzeug | 3,17 € | 27,94 € |
| Tragkraftspritzenfahrzeug, | ||
| Löschgruppenfahrzeug | 3,57 € | 71,64 € |
| Tragkraftspritzenfahrzeug TSF-W | 4,75 € | 86,73 € |
| Löschgruppenfahrzeug LF 8/6 | 6,10 € | 110,09 € |
| Hilfeleistungslöschfahrzeuge | 7,94 € | 143,15 € |
| Gerätewagen Logistik 2 6, | 10 € | 110,09 € |
| Drehleiter DLK 23/12 | 12,61 € | 231,35 € |
Unter der Anlage - Punkt 3.1 Ehrenamtliche Feuerwehrdienstleistende wird folgender Wortlaut geändert:
„Für den Einsatz ehrenamtlicher Feuerwehrdienstleistender wird ein Stundensatz von 28,00 € verrechnet.“
Diese Satzung tritt am Tage ihrer amtlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über Aufwendungsersatz und Gebühren für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren vom 11.03.2014 mit sämtlichen Änderungssatzungen außer Kraft.