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Amtsblatt für den Markt Pressig mit den Gemeindeteilen
Ausgabe 3/2023
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Aufforderung zur Benennung von Personen für die Schöffen-Vorschlagsliste

In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2024 - 2028 wieder die Wahl der Schöffen statt. Zur Zeit werden daher in allen Gemeinden Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen dann durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird. Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes - körperliche Eignung. Es kann nur von Bürgerinnen und Bürgern mit der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeübt werden. Sie haben nun die Möglichkeit, sich selbst für das Amt des Schöffen zu bewerben oder andere geeignete Personen vorzuschlagen.

Sie können Ihre Vorschläge bis zum 28.04.2023 schriftlich an uns richten oder bei folgender Stelle persönlich abgeben:

Markt Pressig, Bürgerbüro, Hauptstraße 16, 96332 Pressig

Wir benötigen folgende Angaben:

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Familienname, Geburtsname und Vorname

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Geburtsdatum und Geburtsort

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Straße, Hausnummer und Wohnort

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Beruf

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Ggf. Zeiten früherer Schöffentätigkeiten

Für Rückfragen steht das Bürgerbüro persönlich oder telefonisch zur Verfügung.