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Amtsblatt für den Markt Pressig mit den Gemeindeteilen
Ausgabe 3/2025
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Aus dem Rathaus wird berichtet

Wahlrecht kann über verschiedene Wege ausgeübt werden.

In Deutschland wird am Sonntag, 23. Februar, ein neuer Bundestag gewählt. Die Urnenwahl am Wahltag selbst ist dazu nach wie vor das verfassungsrechtliche Leitbild und somit auch die Regel für die Stimmabgabe. Das Wahlrecht ermöglicht es allen Berechtigten aber ebenso, Stimmen per Briefwahl abzugeben.

Der Markt Pressig weist dazu darauf hin, dass der Zeitraum dafür aufgrund der vorgezogenen Wahl verkürzt ist.

Der Versand der Briefwahlunterlagen beginnt voraussichtlich erst ab dem 10. Februar.

Das liegt darin begründet, dass erst mit Ablauf des 31. Januars endgültig feststehen wird, welche Kandidaten zur Bundestagswahl zugelassen sein werden. Erst danach können die Unterlagen versandt werden.