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Amtsblatt für den Markt Pressig mit den Gemeindeteilen
Ausgabe 4/2024
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Anzeigepflicht von Hunden

Sehr geehrte Hundehalter,

nach § 10 Absatz 1 der Hundesteuersatzung des Marktes Pressig ist jeder über 4 Monate alte Hund der Gemeinde zu melden. Sollte die Meldung bisher unterlassen worden sein, fordern wir hiermit die Hundehalter auf, dies unverzüglich nachzuholen.

Eine Unterlassung der Anmeldepflicht stellt einen Verstoß gegen die Hundesteuersatzung dar und kann mit Bußgeld belegt werden.