In der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung bzw. Wasserabgabesatzung ist geregelt, dass bei Vergrößerungen der Grundstücksfläche oder Geschossfläche in Bereichen für die eine Anschlussmöglichkeit an die Ver- oder Entsorgungseinrichtung besteht bzw. Grundstücke an die Einrichtung angeschlossen sind, eine Nachveranlagung für den Entwässerungsbeitrag/Wasserversorgungsbeitrag durchzuführen ist.
Hauptsächlich bei der Einrichtung von Räumlichkeiten in den Dachgeschossen der Wohnhäuser, die im gewissen Umfang baugenehmigungsfrei sind, erhält der Markt Pressig keine Kenntnis über die so vorgenommene Geschossflächenvergrößerung.
Das gilt auch für den Übergang einer ursprünglich beitragfreien Nutzung von Gebäuden bzw. Gebäudeteilen in eine beitragspflichtige Nutzung (z.B. Ausbau Viehstall zu Wohnnutzung oder gewerbliche Nutzung ursprünglich beitragsfreier Geschossflächen usw.)
Sofern Garagen ohne Baugenehmigung errichtet wurden und an die gdl. Wasserversorgungs- oder Entwässerungseinrichtung angeschlossen werden, besteht ebenfalls Beitragspflicht.
Wir dürfen darauf hinweisen, dass die Grundstückseigentümer nach den entsprechenden Satzungen verpflichtet sind, alle Geschoss- bzw. Grundstücksflächenveränderungen in der Gemeindeverwaltung zu melden. Sollten derartige Benachrichtigungen unterbleiben, sind auch noch nach Jahren Beitragsnachveranlagungen durchzuführen, da in Fällen, in denen die Gemeinde keine Kenntnis über die Veränderungen erhält, eine Verjährung nicht eintritt.
Der Markt Pressig behält es sich vor, entsprechende Kontrollen durchzuführen, nachdem einzelne Grundstückseigentümer ihren Meldepflichten nicht nachkommen. Gleichzeitig machen wir darauf aufmerksam, dass die Grundstückseigentümer in solchen Fällen mit einer Geldbuße bis zu 5.000 € belegt werden können.
Auf der Webseite des Marktes Pressig ist ein entsprechender Meldevordruck als Hilfe online ausfüllbar oder zum handschriftlichen ausfüllen verfügbar. Die Mitteilung kann grundsätzlich formlos erfolgen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Hauptamt des Marktes Pressig, Herrn Thomas Frashek, Tel. 09265/990-13 oder eine E-Mail an thomas.frashek@pressig.de