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Amtsblatt für den Markt Pressig mit den Gemeindeteilen
Ausgabe 7/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Bekanntmachung über die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) für die 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes für das Allgemeine Wohngebiet „Untere Griesleite“ im Gemeindeteil Welitsch, Markt Pressig

Um die städtebauliche Entwicklung zu leiten, beschloss der Marktgemeinderat die 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes für das Allgemeine Wohngebiet „Untere Griesleite“ im Gemeindeteil Welitsch. Für das Verfahren wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Das Planungsgebiet liegt am südlichen Ortsrand von Welitsch, etwa zwei Kilometer von der Ortsmitte Pressig entfernt.

Der Geltungsbereich der Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes wird im Norden von bestehender Wohnbebauung, im Westen von einer Straße, die nach Heinersdorf bzw. zur Bundesstraße B 85 führt, und im Süden und Osten von landwirtschaftlichen Flächen (Grünland) begrenzt.

Der Geltungsbereich der Ergänzungssatzung umfasst Grundstücke bzw. Teilflächen (TF) folgender Grundstücke der Gemarkung Welitsch:

Flur-Nr.

Erläuterung

Flur-Nr.

Erläuterung

257/1

---

268

TF, Straße

Die Grundstücke befinden sich in Privatbesitz; die Straßengrundstücke sind im Eigentum des Marktes Pressig.

Innerhalb des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes befindet sich kein Gebäudebestand.

Die Vorentwürfe können im Zeitraum

vom 31. März bis 2. Mai 2025

während der allgemeinen Dienststunden der Verwaltung

Montag

von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Dienstag

von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Mittwoch

von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Donnerstag

von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und

von 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr

Freitag

von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

im Rathaus des Marktes Pressig, Hauptstraße 16, von jedermann eingesehen werden.

Während dieser Zeit können Auskünfte über die Ziele und Zwecke der Planungen verlangt und Anregungen zu den Vorentwürfen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Es ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Gleichzeitig können die Unterlagen auf der Internetseite des Marktes unter https://www.pressig.de eingesehen werden.

Hinweis:

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) wird im Rahmen dieses Verfahrens nicht durchgeführt.

Pressig, den 28. März 2025
Stefan Heinlein  —  (Dienstsiegel)
Erster Bürgermeister