Neuwahlen und die Verlängerung der Jagdpacht durch den jetzigen Revierinhaber Reinhold Heinlein waren der Schwerpunkt bei der Jagdversammlung in Förtschendorf in der Gastwirtschaft „Zur Post“.
In seinem Rückblick berichtete der Jagdvorsteher Peter Heinlein, dass die Borkenkäferkalamität weiterhin ihre Spuren hinterlasse. Dies spüre man insbesondere in den Straßen und Wirtschaftswegen in Förtschendorf Flur. Er machte nochmals deutlich, dass die Jagdgenossenschaft die von Holzbearbeitungsmaschinen und Frächtern teilweise zerstörten Weg nicht wiederherstellen werde. Hier seien die einzelnen Waldeigentümer schon selbst in der Verantwortung, diese Schäden beheben zu lassen. An einem Beispiel schilderte er, dass beim Mittelbergweg der Halter des Abfuhrunternehmens den angerichteten Schaden vollumfänglich bezahlen musste. In einem weiteren Fall wurde eine fünfstellige Schadenssumme über die Haftpflichtversicherung eines Frächters abgewickelt. Er appellierte an die versammelten Jagdgenossen, hier mehr Sorgfalt walten zu lassen und das nach Holzerntemaßnahmen und Holzabfuhr Restgehölze und sonstige Ablagerungen in den Entwässerungsgräben wieder entfernt werden, um einen geordneten Wasserabfluss zu gewährleisten.
Weiter erläuterte der Jagdvorsteher, dass nach mehrfachen Aufforderungen durch ihn und durch den 1. Bürgermeister nun endlich die Fa. Niklas Wicklein aus Hirschfeld gewillt sei, den Stüblesweg, der vor eineinhalb Jahren durch Holzerntemaßnahmen der Firma Müller – Lisa fast völlig zerstört worden ist, wieder zu deren Lasten herzurichten.
Weiter informierte er, dass der Jagdkataster in diesem Jahr wieder aktualisiert worden sei. Mit dem Dank an den Revierinhaber mit seinen Jägern, den Mitarbeitern des Bauhofes Pressig, dem 1. Bürgermeister Stefan Heinlein und seinen Marktgemeinderäten sowie seinen Vorstandsmitgliedern und allen, die ihn im zurückliegenden Jahr unterstützt haben, beendete Peter Heinlein seinen Bericht.
Kassier Peter Leiner berichtete von einer soliden Kasse. Die wichtigste Einnahme sei der jährliche Jagdpacht. Emil Lauterbach bescheinigte ihm eine einwandfreie Kassenführung.
Unter dem Wahlausschussvorsitz des 1. Bürgermeister Stefan Heinlein, den Jagdgenossen Armin Fehn und Landwirtschaftsdirektor a. D. Günter Heinlein wurden die Neuwahlen durchgeführt.
Jagdvorsteher: Peter Heinlein
Stellvertreter: Armin Fehn
Beisitzer: Helmut Keim u. Erwin ZwostaeH
Schriftführer: Reinhold Heinlein
Kassier: Peter Leiner
Kassenprüfer: Emil Lauterbach und Werner Schülein
In seinem Bericht schilderte Revierinhaber Reinhold Heinlein dass im abgelaufenen Jagdjahr im Revier viel Unruhe geherrscht habe. Der Borkenkäfer habe viele Waldbauern und Firmen veranlasst, die Kalamitätsschäden teilweise bis in die tiefe Nacht aufzuarbeiten. Die langanhaltende Hitze sei auch in diesem Jahr nicht nur für die Landwirtschaft belastend gewesen, sondern auch für das Wild. Drei Stücke Rehwild seien gefunden worden, die regelrecht verdurstet waren. Wie viele der Fuchs schon beseitigt habe, könne nicht beziffert werden. Die ausgetrockneten Bäche und Rinnsale und das dürre Gras habe dem Wild nicht die nötige Flüssigkeit gegeben. Im Winter habe man bemerkt, wie teileweise schwach die Kitze waren. Weiterhin werde festgestellt, das die Sauenpopulation stark zurückgegangen sei. Erfreulich sei, dass im Revier Rotwild zur Strecke gekommen sei, zur Freude der Erleger aber auch der Mitjäger. Der fehlende Wald erschwere auch die Jagd auf das Rehwild. Dieses trete teilweise erst spät in der Nacht aus.
Weiter hat Revierinhaber Reinhold Heinlein einen Antrag auf Vorverpachtung gestellt. Diesem wurde von den Jagdgenossen einstimmig zugestimmt. Der Reinertrag des Jagd stellt die Jagdgenossenschaft wieder für den Wegeunterhalt zur Verfügung.
Erster Bürgermeister Stefan Heinlein dankte in seinem Grußwort allen Verantwortlichen der Jagdgenossenschaft Förtschendorf. Er ging auf die Borkenkäferkalamitätschäden ein, bei der die Aufarbeitung und die Abfuhr auf den Wirtschaftswegen große Schäden verursache, die nicht von der Gemeinde und den Jagdgenossenschaften bezahlt werden könne. Die Wirtschaftswege seien für eine normale Belastung ausgelegt und nicht für Extrembelastungen, die über den Gemeingebrauch hinausgehen. Wenn auch die Gemeinde immer wieder mit ihren Gerätschaften mithelfe, so gelte immer noch das Verursacherprinzip. Demzufolge müsse auch der Nutznießer und der Schadenverursacher zur Schadensbereinigung herangezogen werden oder die Schäden selber beseitigt werden.