Verordnung des Landratsamtes Kronach zum Schutz der Brunnen Rothenkirchen und Friedersdorf für die öffentliche Wasserversorgung des Marktes Pressig (WSG-VO
Rothenkirchen/ Friedersdorf)
Das Landratsamt Kronach führt in dem o.g. Festsetzungsverfahren
am Dienstag, den 04.06.2024, um 9.00 Uhr,
im Sitzungssaal, Zimmer-Nr. 14
im Rathaus des Marktes Pressig, Hauptstraße 16,
96332 Pressig,
den nichtöffentlichen Erörterungstermin
durch.
Der Erörterungstermin dient dazu, die rechtzeitig erhobenen Einwendungen zum geplanten Wasserschutzgebiet sowie die Stellungnahmen der Behörden mit dem Träger der Wasserversorgung, den Behörden, den Betroffenen sowie den Personen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, zu erörtern. An dem Erörterungstermin können alle Beteiligten teilnehmen.
Die Vertretung durch eine(n) Bevollmächtige(n) ist möglich. Diese(r) hat ihre/seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen und diese zu den Akten des Landratsamtes Kronach zu geben.
Anderen Personen, als den am Verfahren beteiligten, kann der/die Verhandlungsleiter(in) die Anwesenheit gestatten, wenn kein(e) Beteiligte(r) widerspricht.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Erörterungstermin bei Ausbleiben eines/einer Beteiligten auch ohne ihn/sie verhandelt werden kann und dass das Anhörungsverfahren mit dem Schluss der Verhandlung beendet ist.
Durch die Teilnahme am Erörterungstermin entstehende Aufwendungen, auch solche für eine(n) Bevollmächtige(n), können nicht erstattet werden.
Pressig,16.04.2024