Aufgrund verstärkter und berechtigter Beschwerden über Verunreinigungen der öffentlichen Wege und Plätze durch Hundekot appelliert das Ordnungsamt des Marktes Pressig erneut an jeden Hundehalter, den Kot seines Hundes ordnungsgemäß zu beseitigen und zu entsorgen. Hierfür wurden im gesamten Gemeindegebiet Hundetoiletten und Hundekotbeutelspender aufgestellt.
Der Verstoß gegen diese Pflicht stellt in jedem Fall eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des Art. 51 Abs. 4 und 5 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes und der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und Plätze des Marktes Pressig dar.
“Halter oder mit der Führung und Haltung von Tieren Beauftragte sind zur sofortigen Beseitigung von Verunreinigungen verpflichtet.“
Zuwiderhandlungen können mit einer Geldbuße von bis zu 500 € belegt werden.
Werden dem Ordnungsamt durch Zeugen Verursacher mit konkreten Angaben zu Zeitpunkt und Ort mitgeteilt, hat dies ein entsprechendes Verfahren zur Folge.