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Amtsblatt Markt Pretzfeld
Ausgabe 1/2024
Aus dem Rathaus
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Meldepflicht der Beitrags- und Gebührenschuldner

Die Grundstückseigentümer werden gebeten,

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Änderungen (z. B. nachträglich ausgebaute Dachgeschosse und/oder Spitzböden u. ä.) und

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bauliche Veränderungen an Gebäuden und Nebengebäuden (z. B. Errichtung von Wintergärten, Einbau von Dachgauben, u. ä.) dem Markt Pretzfeld mitzuteilen, sofern dies nicht schon geschehen ist.

Denn nach den §§ 15 der

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Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Pretzfeld (BGS-EWS)

und

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Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Marktes Pretzfeld (BGS-WAS)

sind die Grundstückseigentümer verpflichtet, dem Markt Pretzfeld die für die Höhe der Abgabe maßgeblichen Veränderungen Ihrer Grundstücke und Gebäude unverzüglich zu melden und über den Umfang der Änderung Auskunft zu erteilen.

Bei Fragen wenden Sie Sich bitte an: 09194/7347-17 Frau Hutzler

Für Ihre Mitarbeit bereits im Voraus herzlichen Dank!

Markt Pretzfeld