Marktgemeinderat - Markt Pretzfeld
Marktgemeinderatsmitglied Herr Michael Singer;
Erklärung mit E-Mail vom 06.11.2025 auf Niederlegung des Ehrenamtes als Marktgemeinderat zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Ehrenamt als Marktgemeinderatsmitglied;
Vereidigung des nachrückenden Marktgemeinderatsmitglieds Herr Hans-Jürgen Müller
Marktgemeinderat;
Neubesetzung der Ausschüsse
Der Marktgemeinderat beschließt die Neubesetzung der Ausschüsse wie vorgeschlagen.
Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 21.10.2025
Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates vom 21.10.2025 wird mit folgenden Änderungen genehmigt.
| • | Im Sachvortrag zu Top 09, Haushaltsrecht, Erlass der Haushaltssatzung 2025 soll die Differenz bzgl. der Übersicht über die Rücklagen erläutert werden. |
| • | Beim Top 09, Haushaltsrecht, Erlass der Haushaltssatzung 2025 sollen folgende Protokollnotizen ergänzt werden: |
| • | MGR-Mitglied Gerhard Mühlhäußer bittet um Veröffentlichung des Vorberichts auf der Homepage der Gemeinde. |
| • | MGR-Mitglied Gerhard Mühlhäußer bittet um Angabe, bei welchen Geldinstituten die Rücklagen angelegt sind. |
Vollzug der Beschlüsse und Bekanntgabe der Beschlüsse aus nicht öffentlicher Sitzung
BV 08/25, Bauantrag wegen Errichtung eines Zweifamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 632/2, Gem. Lützelsdorf;
hier: Änderungsantrag zu BV 19/22
Dem Bauantrag 08/25 wird wegen Errichtung eines Zweifamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 632/2, Gem. Lützelsdorf das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Allgemeine Gemeinde- und Landkreiswahlen am 08.03.2026;
Festlegung des Erfrischungsgeldes für die Wahlhelfer*innen nach Art. 7 Abs. 3 GLKrWG
Der Marktgemeinderat beschließt das Erfrischungsgeld für die Wahlhelfer*innen nach Art. 7 Abs. 3 GLKrWG am 08.03.2026 mit 50 Euro je Mitglied festzulegen.
Einführung eines Atemschutzpools durch den Landkreis Forchheim für die Feuerwehren im Landkreis Forchheim;
Erklärung über die Teilnahme des Marktes Pretzfeld
Der Marktgemeinderat stimmt der Beteiligung des Marktes Pretzfeld am Atemschutzpool des Landkreises Forchheim zu. Der 1. Bürgermeister Steffen Lipfert wird beauftragt, einen Nutzungsvertrag über 8 Atemschutzgeräte zum Preis von jährlich maximal 950,00 EUR pro Gerät mit einer Laufzeit von 12 Jahren mit dem Landratsamt Forchheim abzuschließen.
Erneuerung der Kreisstraße FO 16 im Bereich der OD Poppendorf; Auswechslung der Wasserleitung
Der Marktgemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und beschließt den Austausch der Wasserleitung im Baufeld der Straßenbaumaßnahme der FO 16 in Poppendorf. Die Baukosten sind im Haushalt 2026 vorzusehen.
Verkehrswesen; Beschilderung Schmiedsgasse
Der Marktgemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und beschließt die Schmiedsgasse und die Wehrstraße auf max. 3.5 t zu beschränken mit dem Zusatz, dass Anliegerverkehr über 3.5 t zufahren darf. Eine entsprechende Beschilderung ist vorzunehmen.
Der Marktgemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und beschließt den Verkehrsfluss der Schmiedsgasse und der Wehrstraße nicht auf den Anliegerverkehr zu beschränken und entsprechend zu beschildern.
Verordnung zur Änderung des Regionalplans Oberfranken-West;
Beteiligungsverfahren zur Fortschreibung des Teilkapitels B V 2.5.2 „Windenergie“,
hier: Erneutes Beteiligungsverfahren - „öffentliche Auslegung“
Der Marktgemeinderat beschließt als Träger öffentlicher Belange im erneuten Beteiligungsverfahren keine Äußerung abzugeben, weil Belange des Marktes Pretzfeld nicht berührt werden.
Bauleitplanung des Marktes Gößweinstein, 2. Änderung Bebauungsplan mit Grünordnungsplan „Hartberg-Schottenäcker“;
Beteiligung des Marktes Pretzfeld als Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Der Marktgemeinderat beschließt als Träger öffentlicher Belange keine Äußerung abzugeben, weil Belange des Marktes Pretzfeld nicht berührt werden.
Bauleitplanung des Marktes Gößweinstein, Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan Aufstellung des Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan „Kleingesee - Hausäcker“;
Beteiligung des Marktes Pretzfeld als Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Der Marktgemeinderat beschließt als Träger öffentlicher Belange keine Äußerung abzugeben, weil Belange des Marktes Pretzfeld nicht berührt werden.