Titel Logo
Amtsblatt Markt Pretzfeld
Ausgabe 1/2026
Aus dem Rathaus
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung der Sitzung des Wahlausschusses zur Prüfung der eingereichten

Der Wahlleiter des Marktes Pretzfeld

Bekanntmachung der Sitzung des Wahlausschusses zur Prüfung der eingereichten

Wahlvorschläge für die Wahl des ersten Bürgermeisters und des Gemeinderates am 8. März 2026

Die Sitzung des Wahlausschlusses gemäß Art. 32 Abs. 2 Satz 1 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes zur Prüfung der eingereichten Wahlvorschläge findet am Dienstag, 20. Januar 2026, um 15:30 Uhr im Rathaus Pretzfeld, Hauptstr. 3, 91362 Pretzfeld, kleiner Sitzungssaal statt.

Der Wahlausschuss beschließt in der Sitzung über die Gültigkeit der eingereichten Wahlvorschläge (Art. 32 Abs. 2 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes - GLKrWG).

Der Wahlausschuss verhandelt, berät und entscheidet in öffentlicher Sitzung, soweit nicht Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder auf berechtigte Ansprüche Einzelner entgegenstehen (Art. 17 Abs. 2 GLKrWG). In diesen Fällen berät und entscheidet er in nichtöffentlicher Sitzung über den Ausschluss der Öffentlichkeit. Beschlüsse, die in nichtöffentlicher Sitzung gefasst wurden, werden der Öffentlichkeit bekannt gegeben, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind.

Sollte eine weitere Sitzung notwendig werden, wird Ort und Zeitpunkt ebenfalls rechtzeitig bekannt gemacht.

Pretzfeld, 16.01.2026
Parzefall, Wahlleiter