Am Dienstag, 18. April 2023 fand eine öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates Pretzfeld statt. Der Marktgemeinderat beschloss unter Vorsitz von erstem Bürgermeister Steffen Lipfert folgendes:
Tekturantrag zum Bauantrag BV19/20, wegen Wiederaufbau eines Gebäudes zum Schulungsgebäude/Erlebnispädagogik,auf Fl.-Nr.: 878 u. 879, Gem. Wichsenstein
Dem Tekturantrag zum Bauantrag, Az. 4/41-20200654, LRA-Fo; wegen Wiederaufbau eines Gebäudes zum Schulungsgebäude/Erlebnispädagogik, auf Fl.-Nr.: 878 u. 879, Gem. Wichsenstein, Urspring 9, 91362 Pretzfeld, wurde das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt.
Antrag auf Befreiungen zum Änderungsantrag des Bauantrages BV 23/22 im laufenden Verfahren wegen Nutzungsänderung der nordwestlichen Terrasse zu einer offenen Kleingarage mit Anbau von EG-Balkon und KG-Wintergarten, sowie Neubau einer Doppelgarage auf Fl.-Nr.: 1450/41, Gem. Pretzfeld
Der Marktgemeinderat beschloss, die erforderlichen Befreiungen hinsichtlich der Farbe und des Materials der geplanten Dacheindeckung „Makrolonplatten“, zum Änderungsantrag des Bauvorhabens BV 23/22 im laufenden Verfahren, wegen Nutzungsänderung der nordwestlichen Terrasse zu einer offenen Kleingarage mit Anbau von EG-Balkon und KG-Wintergarten, sowie Neubau einer Doppelgarage auf Fl.-Nr.: 1450/41, Gem. Pretzfeld, zu erteilen.
Feuerwehrwesen – Freiwillige Feuerwehr Hetzelsdorf;
Bestätigung der neuen FFW-Kommandanten der Feuerwehr Hetzelsdorf durch den Marktgemeinderat
Gemäß Art. 8 Bayerisches Feuerwehrgesetz wird die gewählte Person Stephan Herbst als Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Hetzelsdorf bestätigt.
Gemäß Art. 8 Bayerisches Feuerwehrgesetz wird die gewählte Person Patrick Brendel als Stv. Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Hetzelsdorf bestätigt.
Wahl der Schöffen für die Amtsdauer 2024 bis 2028;
Vorschlag geeigneter Personen an das Amtsgericht Forchheim
Der Marktgemeinderat beschloss
| • | Frau Christine Wiemann |
| • | Frau Marion Lipfert |
| • | Herrn Marcus Ammon |
| • | Herrn Karl-Heinz Schindler |
| • | Herrn Julian Ang |
in die Vorschlagsliste aufzunehmen, öffentlich auszulegen und an das Amtsgericht Forchheim zu melden.
Bestellung Ersthelfer*innen gem. §§ 26 und 28 der Unfallverhütungsvorschrift
Der Marktgemeinderat bestellte Sabrina Pöhlmann, Michael Parzefall, Berit Rennfanz, Antje Büttner, Andrea Kaul und Margit Wölfel zu Ersthelfer*innen des Marktes Pretzfeld.
Verwendung des Gemeindewappens;
Antrag des Krieger- und Soldatenvereins Pretzfeld auf Verwendung des Gemeindewappens zum 150-jährigen Bestehen
Der Marktgemeinderat stimmte der Verwendung des Gemeindewappens zu.
Regelung der Fahrtkostenerstattung, Wegstrecken- und Mitnahmeentschädigung für den 1. Bürgermeister (Art. 46 Abs. 1 Satz 4 KWBG)
Unter Aufhebung des Beschlusses Nr. 9 ö vom 05.05.2020 beschloss der Marktgemeinderat die Dienstaufwandsentschädigung und Regelungen über die Fahrtkostenerstattung und Wegstrecken- und Mitnahmeentschädigung innerhalb und außerhalb des Landkreises wie folgt festzusetzen.
| 1. | Die Dienstaufwandsentschädigung wird rückwirkend ab 01.05.2020 bis 30.04.2023 festgesetzt mit 500,00 € zzgl. Dynamisierung (Stand heute = 512,19 €). Die Differenz zur im April 2020 geltenden Dienstaufwandsentschädigung von 370,43 € zzgl. fiktiver Dynamisierung gilt als pauschale Fahrtkostenerstattung und Wegstrecken- und Mitnahmeentschädigung innerhalb des Landkreises. |
Begründung:
| a) | Vermeidung von Rückrechnungen und Erstattungsleistungen. |
| b) | Eine rückwirkende Fahrtkostenerstattung und Wegstrecken- und Mitnahmeentschädigung ist mangels Aufzeichnungen für diesen Zeitraum nicht mehr möglich. |
| 2. | Die Dienstaufwandsentschädigung wird ab dem 01.05.2023 mit dem Ausgangsbetrag in Höhe von 370,43 € zum 01.05.2020 zzgl. prozentueller Besoldungserhöhungen festgesetzt. Die Dienstaufwandsentschädigung nimmt an den prozentuellen Besoldungserhöhungen teil. |
| 3. | Die Fahrtkostenerstattung und Wegstrecken- und Mitnahmeentschädigung innerhalb des Landkreises erfolgt ab dem 01.05.2023 nach den tatsächlich gefahrenen Kilometern. |
| 4. | Die Fahrtkostenerstattung und Wegstrecken- und Mitnahmeentschädigung außerhalb des Landkreises erfolgt rückwirkend ab dem 01.05.2020 nach den tatsächlich gefahrenen Kilometern. |
Bauleitplanung der Gemeinde Weilersbach, 6. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Reifenberg“ und Aufstellung des Bebauungsplans mit Grünordnungsplan „Reifenberg – Süd-West“;
Beteiligung des Marktes Pretzfeld als Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
Der Marktgemeinderat beschloss, keine Stellungnahme abzugeben, weil Belange des Marktes Pretzfeld nicht berührt werden.
Bauleitplanung der Stadt Ebermannstadt, Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans und Landschaftsplans;
Beteiligung des Marktes Pretzfeld als Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Der Marktgemeinderat beschloss, keine Stellungnahme abzugeben, weil Belange des Marktes Pretzfeld nicht berührt werden.