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Amtsblatt Markt Pretzfeld
Ausgabe 10/2023
Aus dem Rathaus
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Öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates

Am Dienstag, 18. April 2023 fand eine öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates Pretzfeld statt. Der Marktgemeinderat beschloss unter Vorsitz von erstem Bürgermeister Steffen Lipfert folgendes:

Tekturantrag zum Bauantrag BV19/20, wegen Wiederaufbau eines Gebäudes zum Schulungsgebäude/Erlebnispädagogik,auf Fl.-Nr.: 878 u. 879, Gem. Wichsenstein

Dem Tekturantrag zum Bauantrag, Az. 4/41-20200654, LRA-Fo; wegen Wiederaufbau eines Gebäudes zum Schulungsgebäude/Erlebnispädagogik, auf Fl.-Nr.: 878 u. 879, Gem. Wichsenstein, Urspring 9, 91362 Pretzfeld, wurde das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt.

Antrag auf Befreiungen zum Änderungsantrag des Bauantrages BV 23/22 im laufenden Verfahren wegen Nutzungsänderung der nordwestlichen Terrasse zu einer offenen Kleingarage mit Anbau von EG-Balkon und KG-Wintergarten, sowie Neubau einer Doppelgarage auf Fl.-Nr.: 1450/41, Gem. Pretzfeld

Der Marktgemeinderat beschloss, die erforderlichen Befreiungen hinsichtlich der Farbe und des Materials der geplanten Dacheindeckung „Makrolonplatten“, zum Änderungsantrag des Bauvorhabens BV 23/22 im laufenden Verfahren, wegen Nutzungsänderung der nordwestlichen Terrasse zu einer offenen Kleingarage mit Anbau von EG-Balkon und KG-Wintergarten, sowie Neubau einer Doppelgarage auf Fl.-Nr.: 1450/41, Gem. Pretzfeld, zu erteilen.

Feuerwehrwesen – Freiwillige Feuerwehr Hetzelsdorf;

Bestätigung der neuen FFW-Kommandanten der Feuerwehr Hetzelsdorf durch den Marktgemeinderat

Gemäß Art. 8 Bayerisches Feuerwehrgesetz wird die gewählte Person Stephan Herbst als Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Hetzelsdorf bestätigt.

Gemäß Art. 8 Bayerisches Feuerwehrgesetz wird die gewählte Person Patrick Brendel als Stv. Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Hetzelsdorf bestätigt.

Wahl der Schöffen für die Amtsdauer 2024 bis 2028;

Vorschlag geeigneter Personen an das Amtsgericht Forchheim

Der Marktgemeinderat beschloss

Frau Christine Wiemann

Frau Marion Lipfert

Herrn Marcus Ammon

Herrn Karl-Heinz Schindler

Herrn Julian Ang

in die Vorschlagsliste aufzunehmen, öffentlich auszulegen und an das Amtsgericht Forchheim zu melden.

Bestellung Ersthelfer*innen gem. §§ 26 und 28 der Unfallverhütungsvorschrift

Der Marktgemeinderat bestellte Sabrina Pöhlmann, Michael Parzefall, Berit Rennfanz, Antje Büttner, Andrea Kaul und Margit Wölfel zu Ersthelfer*innen des Marktes Pretzfeld.

Verwendung des Gemeindewappens;

Antrag des Krieger- und Soldatenvereins Pretzfeld auf Verwendung des Gemeindewappens zum 150-jährigen Bestehen

Der Marktgemeinderat stimmte der Verwendung des Gemeindewappens zu.

Regelung der Fahrtkostenerstattung, Wegstrecken- und Mitnahmeentschädigung für den 1. Bürgermeister (Art. 46 Abs. 1 Satz 4 KWBG)

Unter Aufhebung des Beschlusses Nr. 9 ö vom 05.05.2020 beschloss der Marktgemeinderat die Dienstaufwandsentschädigung und Regelungen über die Fahrtkostenerstattung und Wegstrecken- und Mitnahmeentschädigung innerhalb und außerhalb des Landkreises wie folgt festzusetzen.

1.

Die Dienstaufwandsentschädigung wird rückwirkend ab 01.05.2020 bis 30.04.2023 festgesetzt mit 500,00 € zzgl. Dynamisierung (Stand heute = 512,19 €). Die Differenz zur im April 2020 geltenden Dienstaufwandsentschädigung von 370,43 € zzgl. fiktiver Dynamisierung gilt als pauschale Fahrtkostenerstattung und Wegstrecken- und Mitnahmeentschädigung innerhalb des Landkreises.

Begründung:

a)

Vermeidung von Rückrechnungen und Erstattungsleistungen.

b)

Eine rückwirkende Fahrtkostenerstattung und Wegstrecken- und Mitnahmeentschädigung ist mangels Aufzeichnungen für diesen Zeitraum nicht mehr möglich.

2.

Die Dienstaufwandsentschädigung wird ab dem 01.05.2023 mit dem Ausgangsbetrag in Höhe von 370,43 € zum 01.05.2020 zzgl. prozentueller Besoldungserhöhungen festgesetzt. Die Dienstaufwandsentschädigung nimmt an den prozentuellen Besoldungserhöhungen teil.

3.

Die Fahrtkostenerstattung und Wegstrecken- und Mitnahmeentschädigung innerhalb des Landkreises erfolgt ab dem 01.05.2023 nach den tatsächlich gefahrenen Kilometern.

4.

Die Fahrtkostenerstattung und Wegstrecken- und Mitnahmeentschädigung außerhalb des Landkreises erfolgt rückwirkend ab dem 01.05.2020 nach den tatsächlich gefahrenen Kilometern.

Bauleitplanung der Gemeinde Weilersbach, 6. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Reifenberg“ und Aufstellung des Bebauungsplans mit Grünordnungsplan „Reifenberg – Süd-West“;

Beteiligung des Marktes Pretzfeld als Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

Der Marktgemeinderat beschloss, keine Stellungnahme abzugeben, weil Belange des Marktes Pretzfeld nicht berührt werden.

Bauleitplanung der Stadt Ebermannstadt, Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans und Landschaftsplans;

Beteiligung des Marktes Pretzfeld als Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Der Marktgemeinderat beschloss, keine Stellungnahme abzugeben, weil Belange des Marktes Pretzfeld nicht berührt werden.