4. Satzung zur Änderung der
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung seiner Bestattungseinrichtungen sowie für damit in Zusammenhang stehende Amtshandlungen
(Friedhofsgebührensatzung)
vom 08.10.2008 i.d.F. vom 10.02.2022
Aufgrund der Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) und Beschluss des Marktgemeinderates Nr. 8 vom 16.05.2023 erlässt der Markt Pretzfeld folgende Änderungssatzung:
Art. 1
Gebührensatzänderungen:
1. Im § 3 Abs. 1b wird die Gebühr von 559,30 € geändert auf 821,10 €
2. Im § 3 Abs. 1c wird die Gebühr von 559,30 € geändert auf 821,10 €
3. Im § 3 Abs. 1d wird die Gebühr von 210,00 € geändert auf 238,00 €
Art. 2
Zuschläge für Grabherstellung von der in Abs. 1 genannten Arbeiten:
1. § 3 Abs. 2 b wird geändert
Bei Samstagsarbeit 25 % Zuschlag. Es zählt der Tag der Beerdigung.
Bei Freitagnachmittagsarbeit ab 12.00 Uhr und Samstagsarbeit 25 % Zuschlag. Es zählt der Tag der Beerdigung.
Art. 3
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Die Satzung wird beim Markt Pretzfeld, Hauptstraße 3, OG, Zimmer 5, 91362 Pretzfeld, während der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt der Satzung wird auf Verlangen Auskunft erteilt.