Ableiten von Grundwasser aus den Quellen des Marktes Pretzfeld – Quellen Wannbach (Flur-Nr. 180 u. 587, Gem. Wannbach), Quelle Lützelsdorf (Flur-Nr. 661, Gem. Lützelsdorf), Quelle Poppendorf (Flur-Nr. 1230, Gem. Hetzeldorf), für die öffentliche Wasserversorgung des Marktes Pretzfeld
Bekanntmachung
gemäß Art. 74 Abs. 4 Satz 2 BayVwVfG
-Schlussauslegung-
Im Verfahren bezüglich des o. g. Vorhabens wurde vom Landratsamt Forchheim mit Bescheid vom 20.03.2024 die beantragte Bewilligung erteilt.
Gemäß Art. 69 Satz 2 Bayerisches Wassergesetz (BayWG) i. V. m. Art. 74 Abs. 4 Satz 2 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) hat das Landratsamt Forchheim eine Ausfertigung des Bescheids mit Rechtsbehelfsbelehrung und den dazugehörigen genehmigten Planunterlagen für eine Dauer von zwei Wochen zur Einsicht bei der Gemeinde auszulegen.
Die Bescheidsausfertigung samt Rechtsbehelfsbelehrung und genehmigten Plan- unterlagen liegt in der Zeit vom 4. Juni 2024 bis einschließlich 17. Juni 2024 während der Dienststunden zur Einsichtnahme beim Markt Pretzfeld aus.
Die Auslegung wird hiermit gemäß Art. 74 Abs. 4 Satz 2 BayVwVfG ortsüblich bekanntgemacht.
Mit dem Ende der o. g. Auslegungsfrist gilt die Bewilligung gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt (Art. 74 Abs. 4 Satz 3 BayVwVfG).
Hinweis:
Der Inhalt dieser öffentlichen Bekanntmachung sowie die Bescheidsausfertigung samt Rechtsbehelfsbelehrung und genehmigten Planunterlagen ist gemäß Art. 27a BayVwVfG auch auf der Internetseite des Landratsamtes Forchheim unter folgendem Link abrufbar:
http://lra-fo.de/site/2_aufgabenbereiche/Natur_Umwelt/Wasserrecht/fb_wasserrecht.php