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Amtsblatt Markt Pretzfeld
Ausgabe 11/2024
Aus dem Rathaus
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Aus dem Rathaus

Am Dienstag, 07. Mai 2024 fand eine öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates Pretzfeld statt. Der Marktgemeinderat beschloss unter Vorsitz von erstem Bürgermeister Steffen Lipfert folgendes:

Antrag auf denkmalschutzrechtliche Erlaubnis gem. Art. 6 Abs. 1 BayDSchG wg. Abbruch eines Nebengebäudes (Schuppen, Lager, Garage) auf Fl.-Nr.: 117, Gem. Pretzfeld

Dem Antrag auf denkmalschutzrechtliche Erlaubnis gem. Art. 6 Abs. 1 BayDSchG wg. Abbruch eines Nebengebäudes (Schuppen, Lager, Garage) auf Fl.-Nr.: 117, Gem. Pretzfeld, 91362 Pretzfeld, wurde die Zustimmung nach Art. 15 Abs. 1 Satz 1 BayDSchG erteilt.

Bauantrag wegen baulichen Änderungen am bestehenden Einfamilienhaus zum Zweifamilienhaus und Antrag auf Befreiungen und Abweichung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Altreuth III“ und Anzeige der Beseitigung des bestehenden Walmdachstuhls auf Fl.Nr. 288/2, Gem. Hagenbach

Dem Bauantrag 15/24 wegen baulichen Änderungen am bestehenden Einfamilienhaus zum Zweifamilienhaus und Antrag auf Befreiungen und Abweichung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Altreuth III“ wegen der Firstrichtung, der Dachneigung von 40° statt 0° bis 30°, dem Kniestock mit 50 cm anstatt keinem Kniestock, der Dachgauben anstatt keiner Dachgauben, der Geschossfläche II statt I, der überbauten Fläche durch das Carport und der Unterschreitung des Stauraums von 3,00 m auf 1,40 bis 1,60 m auf Fl.Nr. 288/2, Gem. Hagenbach, wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Die angezeigte Beseitigung des Walmdachstuhls ist gemäß Art. 57 Abs. 5 BayBO verfahrensfrei und wurde zur Kenntnis genommen.

Friedhof Pretzfeld; Schaffung von Urnengräbern

Hier erfolgte eine Information ohne Beschlussfassung.

Bauleitplanung des Marktes Gößweinstein, Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans im Bereich Fl.Nrn. 228, 228/1 und 231 der Gemarkung Stadelhofen im Ortsteil Stadelhofen;

Beteiligung des Marktes Pretzfeld als Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

Der Marktgemeinderat beschloss als Träger öffentlicher Belange keine Äußerung abzugeben, weil Belange des Marktes Pretzfeld nicht berührt werden.