Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 08.04.2025
Beschluss:
Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates vom 08.04.2025 wird genehmigt.
Vollzug der Beschlüsse und Bekanntgabe der Beschlüsse aus nicht öffentlicher Sitzung
Informationen
BV 19/24, Bauantrag wegen Neubau eines Kinderhortes im Markt Pretzfeld auf Fl.Nr. 410/44, Gem. Pretzfeld, mit Antrag auf Befreiung von der Sanierungssat-zung „Ortskern Pretzfeld“;
hier: Bauantrag Änderungsantrag
Beschluss:
Den Abweichungen zur Baugenehmigung des Bauantrages 19/24 wegen Neubau eines Kinderhortes im Markt Pretzfeld auf Fl.Nr. 410/44, Gem. Pretzfeld sowie die erforderliche Befreiung von der Sanierungssatzung „Ortskern“ wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Entwässerungsanlage Markt Pretzfeld;
4. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Pretzfeld (BGS/EWS), hier: § 6 Abs. 1, Beitragssatz
Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt die
4. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Pretzfeld (BGS/EWS) vom 02.10.2012 i.d.F. vom 12.02.2025
Jagdgenossenschaft, Zuschuss für Wegebaumaßnahmen;
Antrag der Jagdgenossenschaft Pretzfeld IV Ober- und Unterzaunsbach vom 04.09.2023 auf Bezuschussung der Wegebaumaßnahme Waldweg beim Wildpark Hundshaupten - Wiedervorlage
Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt die Gewährung des Zuschusses von 50 % zu den tatsächlich angefallenen Kosten, maximal jedoch 8.900,00 €. Die Mittel werden im Haushalt 2025 vorgesehen.
Parkverhältnisse am Kirschenweg; Information
Beschluss:
Entfällt, Information ohne Beschlussfassung.
Bauleitplanung der Gemeinde Weilersbach, 7. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich des Bebauungsplanes „Tannenwaldstraße“;
Ergebnismitteilung und Beteiligung des Marktes Pretzfeld als Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt als Träger öffentlicher Belange und als Nachbargemeinde keine Äußerung abzugeben, weil Belange des Marktes Pretzfeld nicht berührt werden.
Bauleitplanung der Gemeinde Weilersbach, Aufstellung des Bebauungsplanes „Tannenwaldstraße“ mit integriertem Grünordnungsplan in Oberweilersbach;
Beteiligung des Marktes Pretzfeld als Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und Nachbargemeinde gemäß § 2 Abs. 2 BauGB
Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt als Träger öffentlicher Belange und als Nachbargemeinde keine Äußerung abzugeben, weil Belange des Marktes Pretzfeld nicht berührt werden.