Das Halten eines über vier Monate alten Hundes unterliegt der Hundesteuerpflicht. Sollten Sie einen Hund halten, diesen aber noch nicht zur Hundesteuer angemeldet haben, bitten wir Sie, dies kurzfristig nachzuholen.
Die Anmeldung eines Hundes kann persönlich oder schriftlich beim Amt für Steuern und Abgaben vorgenommen werden.
Mit der Anmeldung Ihres Hundes erhalten Sie dann die Hundesteuermarke. Eine fehlende Hundeanmeldung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit Bußgeld geahndet werden.