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Amtsblatt Markt Pretzfeld
Ausgabe 12/2026
Aus dem Rathaus
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Aus dem Rathaus

Johanna Sickmann, Reiner Ziegler, Steffen Lipfert, Christian Stemper, Mathias Reznik, Laura Zeißler, Uwe Igel

Beschlüsse der öffentlichen Sitzung vom Dienstag, 12. Mai 2026

Vereidigung der neugewählten Marktgemeinderatsmitglieder durch den ersten Bürgermeister (Art. 31 Abs. 4 GO)

Folgende neugewählte Marktgemeinderatsmitglieder legen den Eid ab:

  • Uwe Igel
  • Mathias Reznik
  • Johanna Sickmann
  • Laura Zeißler

Den Eid nahm der erste Bürgermeister ab.

Festlegung der Zahl und der Entschädigung der weiteren Bürgermeisterinnen oder Bürgermeister (Art. 35 Abs. 1 GO und Art. 53 Abs. 1 und 4 KWBG)

Der Marktgemeinderat beschließt zwei weitere Bürgermeister zu wählen.

Der Marktgemeinderat beschließt, dass die monatliche Entschädigung für die oder den zweite*n Bürgermeister*in mit 219,93 € und für die oder den dritte*n Bürgermeister*in mit 109,96 € festgesetzt wird. Dies beinhaltet die Stellvertretung von bis zu 7 Tagen. Die Entschädigungen nehmen an den

prozentualen Besoldungserhöhungen teil.

Wahl und Vereidigung der weiteren Bürgermeisterinnen oder Bürgermeister (Art. 35 Abs. 1 Satz 1 GO; Art. 27 KWBG)

Vereidigung des zweiten Bürgermeisters Christian Stemper und des dritten Bürgermeisters Reiner Ziegler.

Vollzug der GO;

Erlass einer Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts

Der Marktgemeinderat beschließt den Erlass der folgenden

Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen

Gemeindeverfassungsrechts

Der Markt Pretzfeld erlässt auf Grund der Art. 20 a Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2, 23, 32, 33, 34 Abs. 2 und 4, 35 Abs. 1 Satz 2, 40, 41, 88 und 103 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-l), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 23. Dezember 2025 (GVBl. S. 637) folgende

Satzung:

§ 1

Zusammensetzung des Marktgemeinderats

Der Marktgemeinderat besteht aus dem berufsmäßigen ersten Bürgermeister (§ 4) und 14 ehrenamtlichen Mitgliedern (§ 3).

§ 2

Ausschüsse

(1)

Der Marktgemeinderat bestellt zur Mitwirkung bei der Erledigung seiner Aufgaben folgende ständige Ausschüsse:

a)

den Haupt-, Verwaltungs- und Finanzausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden und 7 ehrenamtlichen Marktgemeinderatsmitgliedern,

b)

den Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden und 8 ehrenamtlichen Marktgemeinderatsmitgliedern,

c)

den Ausschuss für Landwirtschaft und Waldbewirtschaftung, bestehend aus dem Vorsitzenden und 7 ehrenamtlichen Marktgemeinderatsmitgliedern,

d)

den Rechnungsprüfungsausschuss, bestehend aus 5 Mitgliedern des Marktgemeinderats.

(2)

Den Vorsitz in den in Absatz 1 Buchst. a bis c genannten Ausschüssen führt der erste Bürgermeister. Den Vorsitz im Rechnungsprüfungsausschuss (Absatz 1 Buchst. d) führt ein vom Marktgemeinderat bestimmtes Ausschussmitglied.

(3)

Die Ausschüsse sind vorberatend tätig, soweit die Geschäftsordnung dies vorsieht und der Marktgemeinderat selbst zur Entscheidung zuständig ist. Im Übrigen beschließen sie anstelle des Marktgemeinderats (beschließende Ausschüsse).

(4)

Das Aufgabengebiet der Ausschüsse im Einzelnen ergibt sich aus der Geschäftsordnung, soweit es nicht durch gesetzliche Bestimmungen festgelegt ist.

§ 3

Tätigkeit der ehrenamtlichen Marktgemeinderatsmitglieder, Entschädigung

(1)

Die Tätigkeit der ehrenamtlichen Marktgemeinderatsmitglieder erstreckt sich auf die Mitwirkung bei den Beratungen und Entscheidungen des Marktgemeinderats und seiner Ausschüsse. Außerdem können einzelnen Mitgliedern besondere Verwaltungs- und Überwachungsbefugnisse nach näherer Vorschrift der Geschäftsordnung übertragen werden.

(2)

Die ehrenamtlichen Marktgemeinderatsmitglieder erhalten für ihre Tätigkeit als Entschädigung ein Sitzungsgeld von je 20,00 € für die notwendige Teilnahme an Sitzungen des Marktgemeinderats oder eines Ausschusses. Öffentliche Sitzungen und nichtöffentliche Sitzungen des Marktgemeinderats gelten jeweils als eigenständige Sitzung.

(3)

Marktgemeinderatsmitglieder, die Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer sind, haben außerdem Anspruch auf Ersatz des ihnen aufgrund der notwendigen Teilnahme an Sitzungen entstandenen nachgewiesenen Verdienstausfalls. Selbstständig Tätige erhalten eine Pauschalentschädigung von 30,00 € je volle Stunde für den Verdienstausfall, der durch Zeitversäumnis ihrer beruflichen Tätigkeit entstanden ist. Sonstige Marktgemeinderatsmitglieder, denen im beruflichen oder häuslichen Bereich ein Nachteil entsteht, der in der Regel nur durch das Nachholen versäumter Arbeit oder die Inanspruchnahme einer Hilfskraft ausgeglichen werden kann, erhalten eine Pauschalentschädigung von 18,00 € je volle Stunde. Nachgewiesene Kosten für eine notwendige Betreuung von im Haushalt der ehrenamtlich tätigen Marktgemeinderatsmitgliedern lebenden

a)

Kindern, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben,

b)

Kindern mit Behinderung, die auf Hilfe angewiesen sind, oder

c)

Angehörige im Sinne von Art. 20 Abs. 5 BayVwVfG mit festgestelltem Pflegegrad nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI)

werden bis zu einem Höchstbetrag von 18,00 € für jede volle Stunde der Sitzungsdauer ersetzt; für Personen, denen eine Entschädigung nach Satz 3 zusteht, gilt dies nur, soweit die erstattungsfähigen Betreuungskosten diese Entschädigung übersteigen. Die Ersatzleistungen nach diesem Absatz werden nur auf Antrag gewährt.

(4)

Die ehrenamtlichen Marktgemeinderatsmitglieder erhalten für auswärtige Tätigkeit Reisekosten und Tagegelder nach den Bestimmungen des Bayerischen Reisekostengesetzes.

(5)

Für die Nutzung von privaten Endgeräten zur Nutzung des elektronischen Ratsinformationssystems erhalten die Nutzer als Entschädigung eine sogenannte Technikpauschale. Diese Pauschale wird monatlich mit 5,00 € festgesetzt.

§ 4

Erster Bürgermeister

Der erste Bürgermeister ist Beamter auf Zeit.

§ 5

Weitere Bürgermeisterinnen und Bürgermeister

Die weiteren Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sind Ehrenbeamte.

§ 6

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer amtlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts vom 06.05.2020 i.d.F. vom 19.04.2021 außer Kraft.

Markt Pretzfeld
Steffen Lipfert
Erster Bürgermeister

Festsetzung der monatlichen Dienstaufwandsentschädigung für den ersten Bürgermeister (Art. 46 KWBG)

Die monatliche Dienstagaufwandsentschädigung wird ab dem 01.05.2026 festgesetzt auf 407,36 €. Die Dienstaufwandsentschädigung nimmt an den prozentuellen Besoldungserhöhungen teil (= Dynamisierung). Mit der Dienstaufwandsentschädigung sind die Reisekostenvergütung für Reisen innerhalb des Gebiets des Dienstherrn (= Gemeindegebiet) abgegolten, das gilt nicht für Fahrkostenerstattung und Wegstrecken- und Mitnahmeentschädigung.

Bestellung der Mitglieder und Stellvertreter in den Ausschüssen und Verbänden

Information ohne Beschluss

Bestellung der/des Vorsitzenden und Stellvertreter/in des Rechnungsprüfungsausschusses

Der Marktgemeinderat beschließt Frau Johanna Sickmann zur Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses zu bestellen.

Zur/m stellvertretenden Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses beschließt der Marktgemeinderat Herrn René Rackelmann zu bestellen.

Bestellung eines/r Jugendbeauftragten für die Wahlperiode 2026 - 2032

Der Marktgemeinderat bestätigt die Bestellung von Frau Tanja Dvorak zur ehrenamtlichen Jugendbeauftragten.

Bestellung eines/r Seniorenbeauftragten für die Wahlperiode 2026 - 2032

Der Marktgemeinderat beschließt keine*n ehrenamtlichiche*n Seniorenbeauftragte*n zu bestellen.

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