Leider haben wir in letzter Zeit wieder vermehrt Beschwerden bzgl. der Hinterlassenschaften von Hunden erhalten. Insbesondere für den Radweg zwischen Pretzfeld und Hagenbach und weiterführend von Hagenbach nach Unterzaunsbach. Daher bitten wir Folgendes zu beachten:
Der Gesetzgeber verlangt von jedem Hundehalter, dass dieser den Hundekot seines Hundes in vielen Bereichen beseitigt und sachgerecht entsorgt. Dies ist auch in Bayern nicht anders.
Die Bayerische Staatskanzlei fordert daher alle Hundehalter auf, den Hundekot mit Hundeset oder Tüten zu entfernen und diesen in Hundetoiletten oder in der Mülltonne zu entsorgen.
Alle Gehwege, Straßen, Straßenränder, Fußgängerzonen, Liegewiesen, Kinderspielplätze und privaten Grundstücke sind für den Toilettengang des Hundes Tabu, sollte es dennoch versehentlich passieren, muss der Halter sofort handeln und den Hundehaufen beseitigen.
Des Weiteren weist die Bayerische Staatskanzlei darauf hin, dass in folgenden Bereichen Hunde nicht ihr Geschäft verrichten dürfen: