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Amtsblatt Markt Pretzfeld
Ausgabe 13/2025
Aus dem Rathaus
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Aus dem Rathaus

Leider haben wir in letzter Zeit wieder vermehrt Beschwerden bzgl. der Hinterlassenschaften von Hunden erhalten. Insbesondere für den Radweg zwischen Pretzfeld und Hagenbach und weiterführend von Hagenbach nach Unterzaunsbach. Daher bitten wir Folgendes zu beachten:

Der Gesetzgeber verlangt von jedem Hundehalter, dass dieser den Hundekot seines Hundes in vielen Bereichen beseitigt und sachgerecht entsorgt. Dies ist auch in Bayern nicht anders.

Die Bayerische Staatskanzlei fordert daher alle Hundehalter auf, den Hundekot mit Hundeset oder Tüten zu entfernen und diesen in Hundetoiletten oder in der Mülltonne zu entsorgen.

Alle Gehwege, Straßen, Straßenränder, Fußgängerzonen, Liegewiesen, Kinderspielplätze und privaten Grundstücke sind für den Toilettengang des Hundes Tabu, sollte es dennoch versehentlich passieren, muss der Halter sofort handeln und den Hundehaufen beseitigen.

Des Weiteren weist die Bayerische Staatskanzlei darauf hin, dass in folgenden Bereichen Hunde nicht ihr Geschäft verrichten dürfen:

  • Auf allen Wegen und Flächen in der freien Natur, auf welchen Hunde nicht geführt werden dürfen.
  • Auf kommunalen Grün- und Erholungsflächen mit entsprechendem Verbot nach der Benutzungssatzung.
  • Auf Flächen, die zur Freizeitgestaltung und Sportausübung dienen.
  • Auf landwirtschaftlich genutzten Flächen, einschließlich der Randstreifen an Straßen und Wegen.
  • Auf Grünflächen, die häufig gemäht werden, einschließlich der Randstreifen an Straßen und Wegen.