Gerade in der Urlaubszeit wird häufig kurz vor Reisebeginn festgestellt, dass der Reisepass oder Personalausweis nur noch wenige Wochen oder Monate gültig - oder sogar schon abgelaufen ist.
Um dadurch entstehende Schwierigkeiten zu vermeiden, möchten wir Sie daran erinnern, die Gültigkeit Ihrer Ausweispapiere zu überprüfen und - wenn notwendig - rechtzeitig neu zu beantragen.
Sie ersparen sich dadurch unnötige Wartezeiten und Kosten.
Die Ausweispapiere können in der Gemeindeverwaltung beantragt werden.
| Dabei ist folgendes zu beachten: | |
| - | persönliches Erscheinen (sowohl für die Beantragung, als auch für die Abholung) |
| - | 1 biometrisches Lichtbild (für Personalausweis, Reisepass und Kinderreisepass) |
| - | 1 Abstammungsurkunde. |
Des weiteren machen wir darauf aufmerksam, dass Personalausweise bzw. Reisepässe bei Zuzug oder Umzug einer Hauptwohnung mit der neuen Anschrift versehen werden müssen (Reisepässe nur bei Zuzug aus einer anderen Gemeinde).
Bei der Zulassungsstelle in Forchheim werden z.B. unbedingt aktuelle Ausweispapiere zur Bearbeitung benötigt. Es wird dringend empfohlen, die Ausweispapiere auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen, da ansonsten keine Bearbeitung dort möglich ist.
Künftig kann nur noch in begründeten Ausnahmefällen der Zulassungsstelle eine Meldebestätigung gefaxt werden und auch nur dann, wenn vorher eine andere Person die Gebühr in Höhe von 6,00 EUR (5,00 EUR für Meldebestätigung und 1,00 EUR, für Fax-Gebühr) in der Gemeindeverwaltung des Marktes Pretzfeld bar einbezahlt hat.
Um sich unnötige Mühen und Kosten zu ersparen, empfehlen wir Ihnen, falls die Anschrift auf Ihren Ausweispapieren nicht mit dem aktuellen Hauptwohnsitz übereinstimmt, in der Gemeindeverwaltung des Marktes Pretzfeld zur Änderung vorbeizukommen.
Ausweispflicht besteht
Es wird darauf hingewiesen, dass jeder Bundesbürger ab dem 16. Lebensjahr einen gültigen Personalausweis benötigt. Wer es vorsätzlich oder leichtfertig unterlässt, für sich oder als gesetzlicher Vertreter eines Minderjährigen für diesen einen Ausweis ausstellen zu lassen, der handelt ordnungswidrig.
Ordnungswidrig handelt außerdem, wer einen ausgelaufenen Ausweis hat.
Dies kann mit einem Verwarnungsgeld oder sogar mit einer Geldbuße geahndet werden. Um allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern unnötigen Ärger und Kosten (vor allem bei Grenz- oder Polizeikontrollen) zu ersparen, bitten wir um Beachtung.