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Amtsblatt Markt Pretzfeld
Ausgabe 13/2026
Aus dem Rathaus
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Aus dem Rathaus

Das Landratsamt Forchheim hat auf Nachfrage des Markts Pretzfeld der Verwaltung mitgeteilt, dass die Beschilderung zur Geschwindigkeitsreduzierung des Schwerlastverkehres an der Staatsstraße 2260 im Bereich Unterzaunsbach, Wannbach und Pretzfeld dauerhaft entfernt wurde.

Als Begründung wird Folgendes aufgeführt:

Die streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h für Lkw wurde aufgehoben, da die hierfür maßgebliche Grundlage entfallen ist.

Die ursprüngliche Beschränkung wurde 2017 aufgrund des im Zusammenhang mit dem Ausbau der ICE-Trasse zeitweise erheblich erhöhten Schwerlastverkehrs angeordnet. Ziel war die Reduzierung der hierdurch entstandenen besonderen Gefahrenlage auf den betroffenen Strecken für die Zeit der Bauarbeiten.

Nach Mitteilung der zuständigen Baufirma sind die Baumaßnahmen inzwischen abgeschlossen. Der zuvor bestehende erhöhte Schwerlastverkehr entfällt damit.

 

 

Die für eine Beschränkung des fließenden Verkehrs erforderliche besondere örtliche Gefahrenlage gemäß § 45 Abs. 9 StVO liegt folglich nicht mehr vor. Die Voraussetzungen für die Aufrechterhaltung der Geschwindigkeitsbeschränkung waren daher nicht mehr gegeben, sodass die Beschilderung aufgrund der verkehrsrechtlichen Anordnung vom 17.12.2025 entfernt wurde.