Der Markt Pretzfeld gibt bekannt, dass während der gesamten Zeit des Kirschenfestes vom 18. bis 23. Juli 2025 das Kirschenfestgelände im Kellerwald Pretzfeld für Fahrzeuge aller Art gesperrt ist. Rettungsfahrzeuge sind von dieser Regelung nicht betroffen.
Für die Fahrzeuge von Besuchern stehen in der Nähe des Festgeländes ausreichend Fahrzeuge zur Verfügung.
Die angeordneten Verkehrszeichen sind zu beachten, „wildes Parken“ vor Einfahrten, in Wiesen und entlang der Staatsstraße kann nicht gestattet werden.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Zuwiderhandlungen mit der kostenpflichtigen Entfernung der Fahrzeuge zu rechnen ist.