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Amtsblatt Markt Pretzfeld
Ausgabe 14/2026
Aus dem Rathaus
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Bodenrichtwerte mit Stand zum 01.01.2026

Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim Landratsamt Forchheim hat mit Schreiben vom 12.06.2026 die Bodenrichtwerte mit Stand zum 01.01.2026 für den Markt Pretzfeld, Ortsteile Pretzfeld, Altreuth, Hagenbach, Hetzelsdorf, Lützelsdorf, Oberzaunsbach, Poppendorf, Unterzaunsbach, Urspring und Wannbach mitgeteilt. Die Bodenrichtwerte sind ermittelt worden für Wohnbauflächen, Gewerbeflächen, landwirtschaftliche Nutzflächen und Waldflächen.

Die Zusammenstellung der Bodenrichtwerte (durchschnittliche Lagewerte) nach dem Stand vom 01.01.2026 liegt gemäß § 196 Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 12 Abs. 2 Satz 1 und § 13 Satz 1 Gutachterausschussverordnung (BayGaV) in der Zeit

vom Montag, 06.07.2026 bis Freitag, 07.08.2026

beim Markt Pretzfeld, Hauptstraße 3, 91362 Pretzfeld im Amtskasten im EG während der allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich zur Einsichtnahme auf.

Auf das Recht, dass gemäß § 196 Abs. 3 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) und § 13 Satz 2 Gutachterausschussverordnung (BayGaV) Jedermann von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Auskunft über die Bodenrichtwerte verlangen kann, wird hingewiesen.

Des Weiteren weisen wir darauf hin, dass die Bodenrichtwerte zu den Stichtagen 2024 und 2026 gebührenfrei im „BayernAtlas“ unter www.bodenrichtwerte.bayern.de abrufbar sind.

Pretzfeld, 18.06.2026
Markt Pretzfeld
Steffen Lipfert, 1. Bürgermeister