Marktgemeinderat - Markt Pretzfeld
Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 12.05.2026
Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates vom 12.05.2026 wird genehmigt.
Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 19.05.2026
Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates vom 19.05.2026 wird genehmigt.
Vollzug der Beschlüsse und Bekanntgabe der Beschlüsse aus nicht öffentlicher Sitzung
Informationen
Betrieb gewerblicher Art - Wasserversorgung und Photovoltaikanlage - des Marktes Pretzfeld;
Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2024 und Beschluss über die Verwendung des Jahresüberschusses
| 1. | Der Jahresabschluss zum 31.12.2024 mit einem Jahresverlust in Höhe von 164.406,74 € wird festgestellt. |
| 2. | Der Jahresverlust wird entsprechend fortgeschrieben. |
| 3. | Ein etwaiger darüber hinaus zur Verfügung stehender Betrag soll den Rücklagen zugeführt werden, um zukünftig die gesamte Wasserversorgungseinrichtung in einem Zustand zu erhalten, der die Versorgung sicherstellt. |
| 4. | Im Einzelnen sind Maßnahmen gemäß der Auflistung in der Sachverhaltsdarstellung geplant. |
| 5. | Die Auflistung über die Instandsetzungs- und Anschaffungsmaßnahmen ist Bestandteil dieses Beschlusses. |
BV 06/26, Antrag auf isolierte Befreiung von Festsetzungen des Bebauungsplanes „Pfarräcker-Geierstoß“ auf Fl.Nr. 1450/52, Gem. Pretzfeld
Dem Antrag auf Isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Pfarräcker-Geierstoß“ wegen Abweichungen vom Stauraum, Baugrenze (Carport), Dacheindeckungsmaterial und Farbe sowie Dachform (Carport), auf Fl.Nr. 1450/52, Gem. Pretzfeld wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
BV 07/26, Antrag auf Isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Geierstoß II“, wg. Überschreitung der Baugrenze auf Fl.-Nr. 1471/21, Gem. Pretzfeld
Dem Antrag auf Isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Geierstoß II“, wegen Überschreitung der Baugrenze, wird wie in der Planskizze dargestellt auf Fl.-Nr. 1471/21, Gem. Pretzfeld, das gemeindliche Einvernehmen sowie die hierfür erforderliche Befreiung erteilt.
Bestellung der Mitglieder und Stellvertreter in den Ausschüssen und Verbänden;
hier: Bestellung einer Vertretung für den Rechnungsprüfungsausschuss durch die Fraktion „CSU/Bürgerblock“
Zweckverband Informationstechnik Franken;
Kenntnisnahme über die Entsendung eines Verbandsrates in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes
BV 08/26, Bauantrag wegen Einrichtung eines Friseursalons auf Fl.Nr. 990/7, Gem. Pretzfeld
Dem Bauantrag 08/26 wegen Einrichtung eines Friseursalons auf Fl.Nr. 990/7, Gem. Pretzfeld wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Kinderhort Markt Pretzfeld - Anpassung der Hortgebühren;
Erlass einer 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Kinderhortes Pretzfeld
Der Marktgemeinderat beschließt den Erlass der folgenden
2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Kinderhortes Pretzfeld
Der Markt Pretzfeld erlässt auf Grund von Art. 2 und Art. 8 des Kommunalabgabegesetzes (KAG) folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Kinderhortes Pretzfeld:
Für den Besuch des Kinderhortes Pretzfeld werden folgende Gebühren erhoben:
| Buchungszeit täglich für das 1. Kind für das 2. Kind und weitere | ||
| von 3 bis 4 Stunden | 100,-- | € 80,-- € |
| über 4 bis 5 Stunden | 110,-- | € 90,-- € |
| über 5 Stunden | 120,-- € | 100,-- € |
(1) Die durchschnittliche tägliche Buchungszeit errechnet sich aus der tatsächlichen täglichen Buchungszeit bezogen auf eine Fünf-Tage-Woche; die tatsächliche tägliche Buchungszeit kann dabei variieren. Abwesendheitszeiten infolge von Urlaub, Krankheit oder in sonstigen Einzelfällen und die Schließzeiten der Einrichtung werden nicht gesondert berücksichtigt.
(2) Für Hortkinder wird eine nach Art. 21 Abs. 4 BayKiBiG festgelegte wöchentliche Mindestbuchungszeit von 15 Stunden vorgegeben
(3) Die Buchungszeit ist mit den Personensorgeberechtigten jährlich in einer Buchungsvereinbarung festzulegen. Sie kann bei dringendem Bedarf (z.B. veränderte Arbeitszeiten der Personensorgeberechtigten) während des Betreuungsjahres verändert werden. Die Veränderung der Buchungszeit ist von den Personensorgeberechtigten mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende anzukündigen und im Buchungsbeleg zum Betreuungsvertrag abzuändern:
(4) Besucht das Schulkind während der Ferien eine höhere Betreuungszeit als vertraglich vereinbart, werden die zusätzlichen Betreuungszeiten nach § 6 dieser Satzung abgerechnet. Die Tagestarife werden zusätzlich zur monatlichen Benutzungsgebühr erhoben.
(5) Bei Ausschluss aus dem Kinderhort entfällt die Gebühr für die Dauer des Ausschlusses; dies gilt nicht für angebrochene Monate.
Benötigen die Personensorgeberechtigten für besondere, ausnahmsweise anfallende Einzelereignisse längere Buchungszeiten als im Betreuungsvertrag festgelegt, können sie nach rechtzeitiger vorheriger Ankündigung über Tagestarife ihr Kind an diesem Tag länger in der Einrichtung betreuen lassen. Die Tagestarife haben folgende Höhe:
Zusätzliche Betreuung von max. 4 Std. = 5,00 €/pro Tag
Zusätzliche Betreuung von max. 8 Std. = 10,00 €/pro Tag
Neben den Benutzungsgebühren fallen noch Spielgeld und Verpflegungsentgelt an. Die Höhe des jeweiligen Spielgeldes inkl. Getränkegeld wird mit 7 €/Monat Kosten erhoben. Der Markt Pretzfeld hat auf Verlangen die Kalkulation des Spielgeldes und Verpflegungsentgeltes darzulegen. Das Spiele- und Getränkegeld wird monatlich erhoben. Das Verpflegungsentgelt (Mittagessen) wird entsprechend der jeweiligen Inanspruchnahme im darauffolgenden Monat durch Abbuchung erhoben.
Diese Satzung tritt am 01.09.2026 in Kraft.
Erneuerung der Kreisstraße FO 16 im Bereich der OD Poppendorf;
Auswechslung der Wasserleitung, Ausschreibung der Arbeiten
Wasserrecht;
Bescheid über die Entnahme von Grundwasser aus dem Tiefbrunnen, Flurstück 2775, Gem. Pretzfeld zur öffentlichen Wasserversorgung des Marktes Pretzfeld vom 13.05.2026, hier: Information zum Bescheid
Gemeindestraße GVS Hagenbach-Poppendorf;
Information über die Auftragsvergabe für Unterhaltsarbeiten
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