Der Markt Pretzfeld erlässt auf Grund von Art. 2 und Art. 8 des Kommunalabgabegesetzes (KAG) folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Kinderhortes Pretzfeld:
Art. 1
Für den Besuch des Kinderhortes Pretzfeld werden folgende Gebühren pro Monat erhoben:
| Buchungszeit täglich für das | 1. Kind | für das 2. Kind und weitere |
| von 3 bis 4 Stunden | 100,-- € | 80,-- € |
| über 4 bis 5 Stunden | 110,-- € | 90,-- € |
| über 5 Stunden | 120,-- € | 100,-- € |
Art. 2
(1) Die durchschnittliche tägliche Buchungszeit errechnet sich aus der tatsächlichen täglichen Buchungszeit bezogen auf eine Fünf-Tage-Woche; die tatsächliche tägliche Buchungszeit kann dabei variieren. Abwesendheitszeiten infolge von Urlaub, Krankheit oder in sonstigen Einzelfällen und die Schließzeiten der Einrichtung werden nicht gesondert berücksichtigt.
(2) Für Hortkinder wird eine nach Art. 21 Abs. 4 BayKiBiG festgelegte wöchentliche Mindestbuchungszeit von 15 Stunden vorgegeben
(3) Die Buchungszeit ist mit den Personensorgeberechtigten jährlich in einer Buchungsvereinbarung festzulegen. Sie kann bei dringendem Bedarf (z.B. veränderte Arbeitszeiten der Personensorgeberechtigten) während des Betreuungsjahres verändert werden. Die Veränderung der Buchungszeit ist von den Personensorgeberechtigten mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende anzukündigen und im Buchungsbeleg zum Betreuungsvertrag abzuändern:
(4) Besucht das Schulkind während der Ferien eine höhere Betreuungszeit als vertraglich vereinbart, werden die zusätzlichen Betreuungszeiten nach § 6 dieser Satzung abgerechnet. Die Tagestarife werden zusätzlich zur monatlichen Benutzungsgebühr erhoben.
(5) Bei Ausschluss aus dem Kinderhort entfällt die Gebühr für die Dauer des Ausschlusses; dies gilt nicht für angebrochene Monate.
Art. 3
Benötigen die Personensorgeberechtigten für besondere, ausnahmsweise anfallende Einzelereignisse längere Buchungszeiten als im Betreuungsvertrag festgelegt, können sie nach rechtzeitiger vorheriger Ankündigung über Tagestarife ihr Kind an diesem Tag länger in der Einrichtung betreuen lassen. Die Tagestarife haben folgende Höhe:
Zusätzliche Betreuung von max. 4 Std. = 5,00 €/pro Tag
Zusätzliche Betreuung von max. 8 Std. = 10,00 €/pro Tag
Art. 4
Neben den Benutzungsgebühren fallen noch Spielgeld und Verpflegungsentgelt an. Die Höhe des jeweiligen Spielgeldes inkl. Getränkegeld wird mit 7 €/Monat Kosten erhoben. Der Markt Pretzfeld hat auf Verlangen die Kalkulation des Spielgeldes und Verpflegungsentgeltes darzulegen. Das Spiele- und Getränkegeld wird monatlich erhoben. Das Verpflegungsentgelt (Mittagessen) wird entsprechend der jeweiligen Inanspruchnahme im darauffolgenden Monat durch Abbuchung erhoben.
Art. 5
Diese Satzung tritt am 01.09.2026 in Kraft.
Die Satzung wird beim Markt Pretzfeld, Hauptstraße 3, OG, Zimmer 5, 91362 Pretzfeld, während der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt der Satzung wird auf Verlangen Auskunft erteilt.