Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan des Marktes Pretzfeld
Bekanntmachung zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB)
Der Marktgemeinderat Pretzfeld hat in der Sitzung am 25.07.2023 beschlossen, ein Bauleitplanverfahren zur Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan einzuleiten (Aufstellungsbeschluss) und anhand des Vorentwurfs der Planzeichnung vom 25.07.2023 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Ziel der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit:
Das BauGB schreibt vor, die Öffentlichkeit im Zuge der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Entwicklung des Gemeindegebietes Pretzfeld in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu informieren und ihr Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Auf Wunsch des Marktgemeinderates Pretzfeld sollen die Bürgerinnen und Bürgern hierzu direkt angesprochen werden, um
| - | Planungsanlass, Ziele und Gründe der geplanten Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan zu erörtern, und ihnen Gelegenheit zur Äußerung zu geben, |
| - | zu ihrer Mitwirkungs-/Verkaufsbereitschaft, |
| - | zu eigenen Wünschen und Veränderungsabsichten, |
| - | zum Bedarf an weiteren Informationen und/oder |
| - | zu ihren Erwartungen/Wünschen an zusätzlicher Beteiligung. |
Um die oben beschriebenen Ziele zu erreichen, werden folgende Angebote gemacht:
Öffentliche Auslegung des Vorentwurfs:
Der Vorentwurf der Planzeichnung zur Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan in der Fassung vom 25.07.2023 und die hierzu vorliegende Begründung liegen in der Zeit von
Montag, den 14.08.2023
bis einschließlich Freitag, den 06.10.2023
im Rathaus des Marktes Pretzfeld, Hauptstraße 3 in 91362 Pretzfeld während der allgemeinen Öffnungszeiten
| Montag | 08:00 - 12:00 Uhr |
| Dienstag | 08:00 - 12:00 Uhr |
| Mittwoch | 08:00 - 12:00 Uhr |
| Donnerstag | 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr |
| Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr |
im 1. Stock im Vorzimmer öffentlich zur Einsichtnahme aus.
Diese Bekanntmachung und die ausliegenden Unterlagen sind auch auf der Internetseite des Marktes Pretzfeld unter www.pretzfeld.de unter Rathaus online / Verfahren veröffentlicht.
Über den Planungsanlass und Ziele der geplanten Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans und deren mögliche Inhalte kann Auskunft verlangt werden.
Für Auskünfte steht Ihnen der 1. Bürgermeister Herr Steffen Lipfert, 1. Stock, Zimmernummer 6 oder Herr Andreas Pfister, 1. Stock, Zimmernummer 5 zur Verfügung.
Unabhängig von den Auswirkungen der Corona-Pandemie und der Erreichbarkeit der Verwaltung, besteht grundsätzlich die Möglichkeit der Planeinsicht. Hierfür bitten wir Sie telefonisch einen Termin unter der Telefonnummer 09194-7347-0 zu vereinbaren. Der Plan kann dann eingesehen werden.
Stellungnahmen zu den Planungsabsichten der Gemeinde und den bisher vorliegenden Unterlagen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Niederschrift im Rathaus Pretzfeld abgegeben werden.
Planergespräch:
Ergänzend zur öffentlichen Auslegung des Vorentwurfs wird das beauftragte Planungsbüro am
Dienstag, den 12.09.2023 um 18:00 Uhr
im Sitzungszimmer des Rathauses des Marktes Pretzfeld, Hauptstraße 3 in 91362 Pretzfeld die bisher erstellten Planunterlagen vorstellen und für Fragen und Anregungen zur geplanten Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan zur Verfügung stehen.
Individuelle Gesprächsangebote:
Über die oben genannten Möglichkeiten zur frühzeitigen Beteiligung hinaus, besteht während der o.g. Auslegungsfrist die Möglichkeit, konkrete eigene Planungs- und Veränderungsabsichten in einem persönlichen Gespräch mit Bürgermeister, Verwaltung und/oder Planer zu erörtern.
Bitte vereinbaren Sie hierzu bei Bedarf einen Termin unter der Telefonnummer 09194-7347-0.
Ergänzende Hinweise:
Nach Ablauf der Auslegungsfrist wird der Marktgemeinderat Pretzfeld alle während der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen prüfen und entscheiden, ob und wie diese bei Erstellung des Planentwurfs zur Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan berücksichtigt werden können.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem Bayerischen Datenschutzgesetz (BayDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.