Die Gemeindeverwaltung weist auf den Steuertermin 15.08.2025 hin. Grundsteuer A, B und Gewerbesteuer-Vorauszahlungen sind nach den zuletzt ergangenen Bescheiden zur Zahlung fällig.
Wir bitten bei Überweisungen die Finanzadresse anzugeben, da sonst keine Gewähr für eine ordnungsgemäße Verbuchung besteht.
Bei Überschreitungen der Zahlungsfrist muss die Kassenverwaltung gebührenpflichtige Mahnungen gegen Säumige erlassen. Alle Rückstände müssen pro angefangenen Monat mit 1 % Säumniszuschlag belegt werden. Es liegt also im Interesse des Steuerzahlers, fristgemäß zu zahlen.
In diesem Zusammenhang wird auf die Möglichkeit des Abbuchungsverfahrens aufmerksam gemacht. Sollte Interesse an der Teilnahme an diesem Verfahren bestehen, senden wir gerne ein SEPA-Mandat zu.