Die Energie- und Fördermittelberatung des Landratsamtes Forchheim macht alle Bürgerinnen und Bürger darauf aufmerksam, dass sich die Bundesregierung auf neue Förderbedingungen für die „Bundesförderung effiziente Gebäude“ (BEG) geeinigt hat.
Deshalb passt die KfW die Förderung in der BEG Heizungsförderung sowie für die systemische Sanierung von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden auf Effizienzhausniveau an. Die neuen Förderbedingungen gelten ab dem 21. Juli 2026.
Die Anpassungen der BEG-Richtlinien werden derzeit noch mit den zuständigen Ressorts abgestimmt. Im Anschluss daran stehen auf den jeweiligen KfW-Seiten die verschiedenen Merkblätter mit den Förderbedingungen zur Verfügung:
BEG Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (www.kfw.de/458)
BEG Heizungsförderung für Unternehmen – Wohngebäude (www.kfw.de/459)
BEG Heizungsförderung für Unternehmen – Nichtwohngebäude (www.kfw./522)
BEG Wohngebäude – Kredit (www.kfw.de/261)
BEG Nichtwohngebäude – Kredit (www.kfw.de/263)