Es häufen sich wieder die Beschwerden, dass sich Hunde im Friedhof aufhalten bzw. dass Gräber von Hunden beschädigt werden (Gräber wurden aufgewühlt, Pflanzen beschädigt, Kothaufen auf den Grabplatten).
Die Friedhofsverwaltung weist in diesem Zusammenhang daraufhin, dass laut gültiger Friedhofssatzung es untersagt ist, Tiere – insbesondere Hunde (ausgenommen Blindenhunde) in den Friedhof mitzubringen. Wer gegen diese Vorschrift verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße belegt werden.
Wir bitten die Friedhofsbesucher dies in Zukunft zu beachten und die Friedhofstore beim Betreten und Verlassen immer wieder zu schließen.