- Montag, 30. Januar 2023 in Wannbach
- Donnerstag, 02. Februar 2023 in Lützelsdorf
- Montag, 06. Februar 2023 in Hagenbach
- Mittwoch, 08. Februar 2023 in Hetzelsdorf
- Montag, 13. Februar 2023 in Zaunsbach
- Donnerstag, 16. Februar 2023 in Pretzfeld
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
nach Art. 18 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern werden folgende Bürgerversammlungen einberufen:
Montag, 30. Januar 2023 um 19.00 Uhr in Wannbach im Gasthaus Mühlhäuser, für Wannbach, Urspring, Eberhardstein und Pfaffenloh,
Donnerstag, 02. Februar 2023 um 19.00 Uhr in Lützelsdorf im Glockenhaus,
Montag, 06. Februar 2023 um 19.00 Uhr in Hagenbach im Feuerwehrhaus,
Mittwoch, 08. Februar 2023 um 19.00 Uhr in Hetzelsdorf im Gasthaus Prütting-Brendel, für Hetzelsdorf und Poppendorf,
Montag, 13. Februar 2023 um 19.00 Uhr in Unterzaunsbach im Glockenhaus, für Unter- und Oberzaunsbach und am
Donnerstag, 16. Februar 2023 um 19.00 Uhr in Pretzfeld in der Aula der Walter-Schottky-Grundschule, für Pretzfeld, Altreuth und Kolmreuth
Zu diesen Bürgerversammlungen ergeht herzliche Einladung.
Den Vorsitz in den Bürgerversammlungen führt der 1. Bürgermeister oder ein von ihm bestellter Vertreter. Einem evtl. anwesenden Vertreter der Aufsichtsbehörde kann auf Verlangen das Wort erteilt werden.
Es können aber nur gemeindliche Angelegenheiten erörtert werden. Zu behandelnde Tagesordnungspunkte sind dem 1. Bürgermeister jeweils 2 Tage vor der Bürgerversammlung schriftlich, evtl. auch mündlich, bekannt zu geben, damit erforderliche Unterlagen beigezogen werden können. Das Wort kann zwar grundsätzlich nur an Gemeindebürger erteilt werden, wobei Ausnahmen aber durch die Bürgerversammlung zugelassen werden können.
Empfehlungen der Bürgerversammlung müssen vom Marktgemeinderat innerhalb einer Frist von drei Monaten behandelt werden.
Ich freue mich auf Ihr Kommen und eine rege Diskussion mit Ihnen.