5. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung seiner Bestattungseinrichtungen sowie für damit in Zusammenhang stehende Amtshandlungen
(Friedhofsgebührensatzung)
vom 08.10.2008 i.d.F. vom 17.05.2023
Aufgrund der Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) und Beschluss des Marktgemeinderates Nr. 8 nö vom 18.04.2023 erlässt der Markt Pretzfeld folgende Änderungssatzung:
Art. 1
Gebührensatzänderung:
Im § 3 Abs. 1 e, Zuschlag Tiefenbettung pro Person (nur für Pretzfeld) wird die Gebühr von 178,50 € geändert auf 261,80 €.
Art. 2
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Pretzfeld, 20.09.2024
Markt Pretzfeld
gez.
Steffen Lipfert
1. Bürgermeister
Die Satzung wird beim Markt Pretzfeld, Hauptstraße 3, OG, Zimmer 5, 91362 Pretzfeld, während der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt der Satzung wird auf Verlangen Auskunft erteilt.