Aufgrund von Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 04.04.1993 (GVBl. S. 264) zuletzt geändert durch Gesetz vom 09.12.2024 (GVBl. S. 573) erlässt der Markt Pretzfeld folgende 1. Satzung zur Änderung der Satzung für die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung - HStS) des Marktes Pretzfeld vom 04.11.2021
1. In § 2 Steuerfreiheit wird folgende Ziffer 8 eingefügt:
8. Hunden, die eine Prüfung zur Feststellung der Eignung und Zuverlässigkeit im Anzeigen verendeten Schwarzwilds bestanden haben, als sogenannte ASP-Kadaver-Suchhund in einem Hundegespann Mitglied in der Bayerischen ASP-Kadaver-Suchhunde-Bereitschaftsstaffel des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit sind und für die Vorbeugung vor beziehungsweise Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest zur Verfügung stehen,
2. 9. Die bisherige Ziffer 8, „Hunden, die für Blinde, Taube, Schwerhörige oder völlig Hilflose unentbehrlich sind“ erhält die Ziffer 9.
In § 7 Abs. 2 Allgemeine Bestimmungen für Steuerbefreiung und Steuerermäßigung wird die Angabe „7 und 8“ durch die Angabe „7 bis 9“ ersetzt.
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Die Satzung wird beim Markt Pretzfeld, Hauptstraße 3, OG, Zimmer 5, 91362 Pretzfeld, während der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt der Satzung wird auf Verlangen Auskunft erteilt.