Am Dienstag, 17. Oktober 2023 fand eine öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates Pretzfeld statt. Der Marktgemeinderat beschloss unter Vorsitz von erstem Bürgermeister Steffen Lipfert folgendes:
Bauantrag wegen Errichtung einer Maschinenhalle mit Hackschnitzelheizung und Hackschnitzellager im Außenbereich auf dem Grundstück Fl.-Nr. 185 der Gemarkung Hetzelsdorf
Dem Bauantrag BV 09/2023 wegen Errichtung einer Maschinenhalle mit Hackschnitzelheizung und Hackschnitzellager auf dem Grundstück FlNr. 185 der Gemarkung Hetzelsdorf wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Die Erteilung des Einvernehmens zum Bauantrag wird unter der Voraussetzung erteilt, dass die Privilegierung des Bauvorhabens vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Bamberg bestätigt wird.
Haushaltsrecht;
Erlass der Haushaltssatzung 2023, Genehmigung des Stellenplans 2023, Genehmigung des Finanzplans 2024 bis 2026
Beschluss 1, Erlass der Haushaltssatzung 2023:
Aufgrund der Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt der Marktgemeinderat folgende Haushaltssatzung des Marktes Pretzfeld für das Haushaltsjahr 2023
Der Haushaltsplan für das Jahr 2023 wird
| im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit | 5.101.650 € |
| und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit | 5.828.200 € |
festgesetzt.
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 2.750.000 € festgesetzt.
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer |
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| a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) | 400 v. H. |
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| b) für die Grundstücke (B) | 400 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer | 380 v. H. |
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 850.000 € festgesetzt.
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2023 in Kraft.
Beschluss 2, Genehmigung des Stellenplans 2023:
Der Marktgemeinderat genehmigt den vorgelegten Stellenplan für das Haushaltsjahr 2023.
Beschluss 3, Genehmigung des Finanzplans 2024 bis 2026:
Der Finanzplan schließt in den Einnahmen und Ausgaben wie folgt ab:
| Jahr | Ver- waltungs- haushalt | Ver- mögens- haushalt | Gesamt- haushalt | enthaltene Zuführung VM an VW = Negativ- zuführung | enthaltene Zuführung VW an VM = Pisitiv- zuführung | Enthaltene neue Darlehen |
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| 2024 | 4.854.700 € | 6.348.600 € | 11.203.300 € | 0 € | 378.000 € | 1.123.150 € |
| 2025 | 4.868.700 € | 4.732.500 € | 9.601.200 € | 0 € | 290.700 € | 2.289.600 € |
| 2026 | 4.862.800 € | 3.902.000 € | 8.764.800 € | 0 € | 269.000 € | 369.300 € |
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Wärmeversorgung Schule und Umfeld
Hier erfolgte eine Information ohne Beschlussfassung.
Pretzfelder Keller; Maßnahmen zum Schutz des Geländes
Dieser Tagesordnungspunkt wurde vertagt.