Marktgemeinderat - Markt Pretzfeld
Beschlüsse der öffentlichen Sitzung
vom Dienstag, 30. September 2025
Vollzug der Beschlüsse und Bekanntgabe der Beschlüsse aus nicht öffentlicher Sitzung
Informationen
Neubau Kinderhort; Ausschreibung der Gewerke
Beschluss:
Der Marktgemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und beschließt, die Ausschreibung nach Vorliegen des förderunschädlichen vorzeitigen Maßnahmenbeginnes der Regierung von Oberfranken, zu veröffentlichen.
Hundesteuersatzung des Marktes Pretzfeld vom 04.11.2021;
1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung – HStS)
Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt folgende Satzung:
1. Satzung zur Änderung
der Satzung für die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung – HStS)
des Marktes Pretzfeld
vom 04.11.2021
Die Satzung wird beim Markt Pretzfeld, Hauptstraße 3, OG, Zimmer 5, 91362 Pretzfeld, während der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt der Satzung wird auf Verlangen Auskunft erteilt.
Sie wurde bereits im letzten Amtsblatt Ausgabe 21/25 und auf der Homepage veröffentlicht.
Allgemeine Gemeinde- und Landkreiswahlen am 08.03.2026;
Schaffung eines 3. Briefwahlbezirks
Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt ab den allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen 2026 einen 3. Briefwahlbezirk zu schaffen. Des Weiteren wird die Verwaltung beauftragt, das vorgeschlagene Raumkonzept umzusetzen.
Allgemeine Gemeinde- und Landkreiswahlen am 08.03.2026;
Bestellung einer Wahlleiterin / eines Wahlleiters
Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt Herrn Michael Parzefall zum Wahlleiter für die allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen am 08.03.2026 zu bestellen.
Allgemeine Gemeinde- und Landkreiswahlen am 08.03.2026;
Bestellung einer stellvertretenden Wahlleiterin / eines stellvertretenden Wahlleiters
Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt Frau Magdalena Biemüller zur stellvertretenden Wahlleiterin für die allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen am 08.03.2026 zu bestellen.
Bauleitplanung des Marktes Gößweinstein, 2. Änderung Bebauungsplan mit Grünordnungsplan „Hartberg-Schottenäcker“;
Beteiligung des Marktes Pretzfeld als Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt als Träger öffentlicher Belange keine Äußerung abzugeben, weil Belange des Marktes Pretzfeld nicht berührt werden.
Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), Genehmigungsverfahren nach § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb von vier Windkraftanlagen (WEA) in der Gemarkung Neuses auf dem Gebiet der Stadt Ebermannstadt;
Beteiligung des Marktes Pretzfeld als Nachbarkommune
Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt als Nachbarkommune keine Äußerung abzugeben, weil Belange des Marktes Pretzfeld nicht berührt werden.
Jahresrechnung 2022;
Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben 2022
Beschluss:
Entfällt, Information ohne Beschlussfassung.
Jahresrechnung 2022;
Vorlage des Jahresabschlusses 2022
Beschluss:
Entfällt, Information ohne Beschlussfassung.
ILE Fränkische-Schweiz AKTIV - Wohnmobilstellplatzkonzept;
Umsetzung Konzept für Nachtparkplatz
Beschluss:
Der Marktgemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und beschließt wie im Konzept vorgestellt, Nachtparkplätze auf den Flächen des Kirschenfestparkplatzes zu schaffen.
Die Verwaltung wird beauftragt die Umsetzung vorzubereiten und eine entsprechende Satzung zur Beratung im Marktgemeinderat auszuarbeiten.
Durchführung des „Eulen Rock“ in Wannbach am Festplatz am 15. Und 16. Mai 2026
Beschluss:
Der Marktgemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und beschließt das „Eulen Rock Festival“ durchführen zu lassen. Die Rahmenbedingungen sind in einer Vereinbarung festzulegen. Die örtlichen Vereine sind einzubeziehen.
BV 07/25, Bauvoranfrage wegen Errichtung eines einstöckigen Wohnbungalows und Carport auf Fl.Nr. 977 und 978, Gem. Pretzfeld
Beschluss:
Der Bauvoranfrage wurde abgelehnt
Anpassung der Verkehrszeichen in der Modleinsgasse – Zusatzzeichen „Lieferverkehr frei“
Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt, an der bestehenden Beschilderung „Verbot für Fahrzeuge über 3,5 t“ (VZ 262) in der Modleinsgasse das Zusatzzeichen „Lieferverkehr frei“ anzubringen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechende Umsetzung zeitnah zu veranlassen und die Straßenverkehrsbehörde sowie ggf. die Polizei über die Änderung zu informieren.
Feste Beschilderung im Schlossberg – Parkstreifen mit zeitlich begrenztem Parken für Pkw
Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt die Errichtung einer festen Beschilderung im Bereich des Parkstreifens am Schlossberg mit folgender Ausgestaltung:
• Aufstellung eines Verkehrsschildes gemäß Zeichen 314 (Parken),
• Zusatzzeichen: „Nur Pkw“
Die Verwaltung wird beauftragt, die verkehrsrechtliche Anordnung bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde zu beantragen und die Umsetzung der Maßnahme zeitnah zu veranlassen.