Es erreichen die Verwaltung immer wieder Beschwerten, dass insbesondere in Bereichen mit einer Beschränkung auf 30 km/h (Zone 30) oder Spielstraßen / verkehrsberuhigte Bereiche (7 km/h) die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten regelmäßig überschritten werden.
Zudem wird immer wieder festgestellt, dass oft Fahrzeuge außerhalb gekennzeichneter Parkflächen abgestellt werden.
Die Nutzung der Gehwege für Fußgänger, insbesondere Kinder, Eltern mit Kinderwägen und Senioren wird erschwert oder sogar unmöglich gemacht.
Daher die eindringliche Bitte im Sinne einer gegenseitigen Rücksichtnahme aller Verkehrsteilnehmer, die Höchstgeschwindigkeiten zu beachten und auch beim Parken nur die vorgesehenen bzw. zulässigen Flächen zu nutzen.
Herzlichen Dank für Ihr Verständnis.