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Amtsblatt Markt Pretzfeld
Ausgabe 24/2024
Aus dem Rathaus
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Aus dem Rathaus

Am Dienstag, 12. November 2024 fand eine öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates Pretzfeld statt. Der Marktgemeinderat beschloss unter Vorsitz von erstem Bürgermeister Steffen Lipfert folgendes:

Nahwärmenetz Pretzfeld; aktueller Berechnungs- und Planungsstand

Aufgrund der vorliegenden aktualisierten Daten wurden die Berechnung und ein erster Entwurf eines Netzplanes erstellt.

Vertreter vom Maschinenring und der Firma Enerpipe stellen die Ergebnisse vor.

Im Januar 2025 ist einer Bürgerinformation vorgesehen, hier können sich private Hauseigentümer informieren und ein etwaiges Interesse für einen Anschluss unverbindlich mitteilen.

Information ohne Beschluss

Kindergarten St. Franziskus in Pretzfeld;

Antrag der arge Kath. KiTas vom 16.10.2024 auf Bezuschussung von getätigten Anschaffungen, Reparaturen, Erneuerungen und Installationen im Jahr 2024

Der Marktgemeinderat beschloss einen Zuschuss von 50 %, somit in Höhe von 6.695,56 €, zu den tatsächlich angefallenen Kosten vorbehaltlich der Mittelbereitstellung im Haushalt für das Jahr 2025 zu gewähren.

Dem Antrag wurde zugestimmt.

Antrag auf Erteilung einer naturschutzrechtlichen Erlaubnis wg. Errichtung einer Gerätehalle und Holzlagerplatz auf Fl.-Nr. 220/0, Gem. Zaunsbach

Der Marktgemeinderat beschloss keine Stellungnahme abzugeben, weil Belange des Marktes Pretzfeld nicht berührt werden.

Regionalplan Oberfranken-West, Neufassung des Kapitels B III Soziale und kulturelle Infrastruktur;

Beteiligung des Marktes Pretzfeld als Träger öffentlicher Belange gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 ROG n.F. i.V.m. Art. 16 Abs. 1 BayLpIG

Der Marktgemeinderat beschloss als Träger öffentlicher Belange keine Äußerung abzugeben.

BV 24/24, Bauantrag wegen Umnutzung und Umbau eines 2-Familienhauses mit erdgeschossigen Gewerberäumen zu einem 3-Familienhaus auf Fl.Nr. 16, Gem. Pretzfeld, mit Antrag auf Befreiung von der Sanierungssatzung „Ortskern Pretzfeld“ und Anträge gem. Art. 63 Abs. 2 BayBO auf Abweichung von Vorschriften der Bayerischen Bauordnung

Dem Bauantrag 24/24 wegen Umnutzung und Umbau eines 2-Familienhauses mit erdgeschossigen Gewerberäumen zu einem 3-Familienhaus auf Fl.Nr. 16, Gem. Pretzfeld sowie die hierfür erforderliche Befreiung von der Sanierungssatzung „Ortskern“ und den Anträgen gem. Art. 63 Abs. 2 BayBO auf Abweichung von Vorschriften der Bayerischen Bauordnung wurde das gemeindliche Einvernehmen vorbehaltlich des Nachweises der erforderlichen Stellplätze erteilt.

Es wurde darauf hingewiesen, dass nach Ansicht des Marktes Pretzfeld die erforderlichen Stellplätze nicht nachgewiesen wurden. Dies ist durch die Baugenehmigungsbehörde, Landratsamt Forchheim, zu prüfen und zu klären.

Der Antrag wurde abgelehnt.

BV 26/24, Bauantrag wegen Errichtung einer Zaunanlage auf Fl.Nr. 1779 und 1780, Gem. Pretzfeld

Dem Bauantrag 26/24 wegen Errichtung einer Zaunanlage auf Fl.Nr. 1779 und 1780, Gem. Pretzfeld wurde unter dem Vorbehalt der Einhaltung der Flucht- und Rettungswege das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Dem Antrag wurde zugestimmt